Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 
Name des Moduls [142830] Vorbereitungsmodul Humangeographie Bezeichnung des Moduls GEOG 541R

Studiengang [050] - Geographie ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Schriftliche Prüfung (4 Stunden) oder mündliche Prüfung (30 Minuten).
Soll Humangeographie Gegenstand der schriftlichen Prüfung sein, kann dieser Bereich nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein und umgekehrt. Der/die Studierende gibt bei der Meldung zur Staatsprüfung die von ihr/ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an. In der schriftlichen Prüfung werden in jedem Bereich drei Themen zur Wahl gestellt.

Empfohlene Literatur

Wird in der Veranstaltung bekanntgegeben.

Unterrichtssprache

Deutsch

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

050 Lehramt JM Geographie (RS, Erweiterungsfach RS): Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Seminar (2 SWS)

Inhalte

Im Modul werden die im Studium vermittelten humangeographischen Kenntnisse am Beispiel aktueller Problemfälle (z. B. Globalisierung, Verstädterung) zusammengeführt und ggf. unter Einbezug von Kartenmaterial auf Basis aktueller Forschungen aus wechselnder Perspektive behandelt. Die Inhalte werden studiengangspezifisch behandelt.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Kompetenzen der Studierenden werden - thematisch auf die von der/dem Studierenden ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 4 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.
Die Studierenden
- beherrschen fachwissenschaftliche Begriffs-, Modell- und Theoriebildung sowie deren Systematik und sind in der Lage, deren wissenschaftlichen Stellenwert zu reflektieren;
- können die relevanten Forschungsmethoden anwenden und bewerten;
- sind in der Lage, Forschungsergebnisse angemessen darstellen und ihre fachliche wie interdisziplinäre Bedeutung einschätzen;
- sind befähigt, fachpraktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das spätere Berufsfeld umzusetzen und anzuwenden.

Impressum | Datenschutzerklärung