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Name des Moduls [142720] Energierecht für Geographen Bezeichnung des Moduls GEOG 439

Studiengang [050] - Geographie ECTS Punkte 6

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 180    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. R. Zech, Prof. Dr. M. Knauff (inhaltlich)

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Testat oder mündliche Prüfung (diese setzt sich zusammen aus Test Vorlesung „Einführung in das Energiewirtschaftsrecht” (33%), Test Vorlesung „Einführung in das Recht der Erneuerbaren Energien (33 %), Test Vorlesung „Einführung in das Klimaschutzrecht” (33 %).

Die Prüfungen werden veranstaltungsbezogen durchgeführt.
Das Prüfungsformat wird zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben.

Hinweis: Die Form der Wiederholungsprüfung kann von der Form der ersten Prüfung abweichen.

Zusätzliche Informationen zum Modul

050 M.Sc. Geographie: Es kann nur Modul GEOG 439 oder GEOG 440 absolviert werden. 
Das Modul kann im Spezialisierungsbereich „Ressourcenplanung und Erneuerbare Energien” eingebracht werden, sofern die o.g. Lehrveranstaltungen vom Fachbereich Rechtswissenschaften angeboten werden.

Ein Einstieg in das Modul ist in jedem Semester möglich.

Bei inhaltlichen oder prüfungsrelevanten Fragen zum Modul bitte direkt an die Rechtswissenschaften Prof. Knauff wenden.

Empfohlene Literatur

Kahl, Schwerpunktbereich - Einführung in das Umweltenergierecht, JuS 2010, S. 599; Kühling/Rasbach/Busch, Energierecht, 4. Aufl. 2017; Müller (Hrsg.), 20 Jahre Recht der Erneuerbaren Energien, 2012; Müller/Kahl (Hrsg.), Erneuerbare Energien in Europa, Baden-Baden, 2015; Pritzsche/Vacha, Energierecht, 2017; Sailer, Klimaschutzrecht und Umweltenergierecht - Zur Systematisierung beider Rechtsgebiete, NVwZ 2011, S.  718

Unterrichtssprache

Deutsch

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

keine

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

keine

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

050 M. Sc. Geographie Schwerpunkt Klima- und Umweltwandel: LP zählen für eine mögliche Ausweisung der Spezialisierung (minor) Ressourcenplanung und Erneuerbare Energien.

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

050 M. Sc. Geographie Schwerpunkt Klima- und Umweltwandel: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesungen (4 SWS):
Einführung in das Energiewirtschaftsrecht (2 SWS)
Einführung in das Recht der Erneuerbaren Energien (1 SWS)
Einführung in das Umweltenergierecht (1 SWS)

Inhalte

Das Energierecht hat sich zu einer komplexen Rechtsmaterie entwickelt. Die Veranstaltungen führen in die wesentlichen Grundlagen ein. Im Einzelnen:

Einführung in das Energiewirtschaftsrecht: Die Vorlesung vermittelt die Grundstrukturen des Energiewirtschaftsrechts. Behandelt werden die Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen und die Voraussetzungen ihres Tätigwerdens, die Entflechtung der Energiewirtschaft, die Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung sowie das Markttransparenzrecht.

Einführung in das Recht der Erneuerbaren Energien: Gegenstand der Veranstaltung sind die rechtlichen Grundlagen der Nutzung erneuerbarer Energien im Strom-, Wärme und Verkehrssektor. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem EEG mit seinen Bezügen zum Verfassungs- und Europarecht sowie zum Energiewirtschaftsrecht.

Einführung in das Klimaschutzrecht: Gegenstand der Veranstaltung ist das Umweltenergierecht als Teilbereich des Klimaschutzrechts. Es umfasst als Querschnittsmaterie die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Wandel der Energieversorgung entsprechend der Notwendigkeiten des Klimaschutzes und dem schonenden Umgang mit Ressourcen steuern. Dazu gehören die Vorschriften für den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Bereichen Elektrizität, Wärme/Kälte und Mobilität ebenso wie die Normen, mit denen eine Reduktion des Energieverbrauchs erreicht werden soll, etwa durch Energieeffizienz und -suffizienz.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden kennen die Grundlagen des Energierechts und werden dadurch befähigt, bereichsspezifisch tatsächliche Problemstellungen rechtlich einzuordnen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

keine

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