Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 
Name des Moduls [142040] Einführung in die Humangeographie Bezeichnung des Moduls GEOG 122

Studiengang [050] - Geographie ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. S. Henn

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur (100 %)
Hinweis: Die Form der Wiederholungsprüfung kann von der Form der ersten Prüfung abweichen.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Lehramt JM Geographie (RS, Gym, Erweiterungsprüfung RS, Erweiterungsprüfung Gym): Das Modul wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen.

Empfohlene Literatur

Literaturhinweise werden zu Beginn der Lehrveranstaltung gegeben.

Unterrichtssprache

Deutsch

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

keine

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

Keine

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

050 Lehramt JM Geographie (RS, Gym): GEOG 226

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

050 Lehramt JM Geographie (RS, Gym, Erweiterungsprüfung RS, Erweiterungsprüfung Gym): Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesung (2 SWS), Selbststudium (ggf. mit Tutorium)

Inhalte

Einführung in die Aufgabenfelder und Fragestellungen humangeographischer Teildisziplinen sowie mit diesen verbundene zentrale Grundbegriffe, Basiskonzepte und -theorien

Lern- und Qualifikationsziele

Kenntnis eines strukturierten humangeographischen Orientierungswissens; Verständnis von zentralen Fragestellungen in unterschiedlichen Teilgebieten der Humangeographie; Beherrschen grundlegender humangeographischer Fachterminologie in angemessener Breite und Differenzierung

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

keine

Impressum | Datenschutzerklärung