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Name des Moduls [313090] Betriebspraktische Studien II: Wirtschaftspädagogische Professionalität und Kompetenzentwicklung im beruflichen Bildungsmanagement Bezeichnung des Moduls MW35.9

Studiengang [184] - Wirtschaftswissenschaften ECTS Punkte 10

Arbeitsaufwand für Selbststudium 105 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 195 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Petra Frehe-Halliwell

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

(A) Akademischer Teil (Seminar) (50%): Hausarbeit und Präsentation.

(B) Betriebspraktischer Teil: Die Erbringung des betriebspraktischen Teils (Formblatt wird zur Verfügung gestellt) ist nachzuweisen (Praktikumsnachweis). Der betriebspraktische Teil setzt sich zusammen aus dem Praktikumsbericht (30%) sowie einer strukturierten Bewertung durch Praktikumsbetreuende aus der Praktikumsorganisation (20%).

Die Prüfung besteht aus getrennt zu bestehenden Teilprüfungen (Seminar mit Hausarbeit und Präsentation, Praktikumsbericht, Bewertung durch Praktikumsbetreuende aus der Praktikumsorganisation). Jede Teilprüfung ergibt eine Teilnote. Die Gesamtnote ergibt sich aus der gewichteten Summe dieser Teilnoten. Die Gesamtprüfung wird mit 5,0 bewertet, wenn mindestens eine Teilprüfung nicht bestanden wurde.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Akademischer und betriebspraktischer Teil sind aufeinander bezogen und daher im selben Semester zu absolvieren.

Aufteilung des Präsenzstudiums: 45 h (Seminar); 150 h (Praktikum inkl. Praktikumsdokumentation)

Empfohlene Literatur

Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.

Unterrichtssprache

Deutsch

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

Erwartet: Inhalte von MW35.1 Theoretische Grundlagen der Gestaltung wirtschaftsberuflicher Lernumgebungen; MW35.2 Lern- und Leistungsdiagnose in wirtschaftsberuflichen Lernumgebungen; MW35.4 Perspektiven des beruflichen Bildungsmanagements

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

181 M.Sc. Wirtschaftspädagogik: Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

(A) Akademischer Teil: Seminar (3 SWS) im Block

(B) Betriebspraktischer Teil: Vierwöchiges Blockpraktikum in einer außerschulischen Organisation, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf (vorrangig im Berufsfeld Wirtschaft & Verwaltung) ausbildet oder daran beteiligt ist.

Inhalte

Im Rahmen des Moduls vertiefen die Studierenden ihre Einblicke in Aufgaben, Anforderungen, Bedingungen, Themen und Entwicklungsmöglichkeiten im Kontext einer Berufstätigkeit in der beruflichen / betrieblichen Aus- und Weiterbildung / Personalentwicklung in außerschulischen Organisationen, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf (vorrangig im Berufsfeld Wirtschaft & Verwaltung) ausbilden oder daran beteiligt sind. Theorien und Konzepte des beruflichen Bildungsmanagements werden im Praxiskontext gespiegelt und angewendet.

Lern- und Qualifikationsziele

Bei Abschluss des Lernprozesses im Modul sind erfolgreiche Studierende in der Lage, 

  • die Bedingungs- und Gestaltungsfelder einer außerschulischen Organisation zu identifizieren und zu reflektieren.
  • theoretische Grundlagen zur Kompetenzentwicklung und Karriereplanung im Praxisfeld außerschulischer Organisationen zu reflektieren und zu erproben.
  • aktuelle gesellschaftliche Transformationsprozesse auf Ebene betrieblicher Aus- und Weiterbildung zu reflektieren und Handlungsalternativen konzeptionell aufzunehmen.
  • die eigenen beruflichen Vorstellungen reflektiert zu festigen.
  • Eindrücke und Erfahrungen aus dem Praxisfeld strukturiert zu dokumentieren und zum Ausgangspunkt individueller Reflexionsprozesse zu machen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Eine Zulassung zur Prüfung erfordert neben dem Praktikumsnachweis durch die betreuende Organisation (s. o.) eine Anwesenheit im Seminar. Bei Verhinderung durch Krankheit oder zeitlicher Überlappung mit anderen Pflichtterminen ist dies dem/der Modulverantwortlichen unverzüglich anzuzeigen und entsprechend nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Bei Fehlen ohne entsprechenden Nachweis und bei – hinsichtlich der Erreichung der Lernziele – zu häufigem Fehlen kann die Zulassung zur Prüfung versagt werden. Näheres regeln die Prüfungsordnung oder der Prüfungsausschuss.

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