Name des Moduls | [313030] Didaktik des Rechnungswesens | Bezeichnung des Moduls | MW35.3 |
Studiengang | [184] - Wirtschaftswissenschaften | ECTS Punkte | 2 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 30 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 60 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Petra Frehe-Halliwell |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Präsentation (70 %) und Diskussionsbeteiligung (30 %). Die Prüfungsleistungen werden gesondert bewertet. Jede Teilprüfung ergibt eine Teilnote. Die Gesamtnote ergibt sich aus der gewichteten Summe dieser Teilnoten. Die Gesamtprüfung wird mit 5,0 bewertet, wenn mindestens eine Teilprüfung nicht bestanden wurde. Eine Wiederholung ist erst beim nächsten Angebot des Moduls möglich. |
Empfohlene Literatur | Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 181 M.Ed. Wirtschaftspädagogik: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Übung (2 SWS) und ergänzende Lehrformen (z. B. Lektürekurs, Coaching in Kleingruppen) |
Inhalte | Im Modul werden didaktische Besonderheiten des Rechnungswesens sowie curriculare und methodische Ansätze der Didaktik des Rechnungswesens in den Blick genommen. Das Modul thematisiert aktuelle empirische Studien zur Didaktik des Rechnungswesens und bezieht diese auf den praktischen Gestaltungskontext in schulischen Lehr-Lernumgebungen. |
Lern- und Qualifikationsziele | Bei Abschluss des Lernprozesses im Modul sind erfolgreiche Studierende in der Lage,
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Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Das Modul basiert auf gruppenbezogenen Gestaltungsarbeiten und zielt auf eine kritisch-konstruktive Reflexions- und Rückmeldefähigkeit. Dies erfordert die Anwesenheit der Seminarteilnehmer*innen sowie deren aktive Beteiligung. Eine Zulassung zur Prüfung erfordert daher eine regelmäßige Anwesenheit. Bei Verhinderung durch Krankheit oder zeitlicher Überlappung mit anderen Pflichtterminen ist dies dem/der Modulverantwortlichen unverzüglich anzuzeigen und entsprechend nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Bei Fehlen ohne entsprechenden Nachweis und bei – hinsichtlich der Erreichung der Lernziele – zu häufigem Fehlen kann die Zulassung zur Prüfung versagt werden. Näheres regeln die Prüfungsordnung oder der Prüfungsausschuss. |