Modul-Verantwortliche/r |
vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) |
Mündliche Prüfung (30 Minuten)
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf vertiefte Kenntnisse zu einem der folgenden Bereiche:
- Intelligente Systeme
- Software- und Informationssysteme
- Algorithmik
- Paralleles Rechnen
Bei der Meldung zur Prüfung gibt der Kandidat an, in welchem Bereich er die mündliche Prüfung absolvieren will. Die Inhalte, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, können nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
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Zusätzliche Informationen zum Modul |
Das Modul wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen.
Die Zulassung zur Staatsprüfung erfolgt durch das Landesprüfungsamt.
Wahlvertiefungsfach und Vorbereitungsmodul 2 dürfen nicht aus dem gleichen Bereich sein. |
Empfohlene Literatur |
Nach Empfehlung der Dozenten |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul |
Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) |
- 079 LA Regelschule Informatik: Pflichtmodul (Vorbereitungsmodule) - 079 LA RS (Erweiterung) Informatik (PO-V. 2015): Pflichtmodul (Vorbereitungsmodule) - 079 LA RS (Erweiterung) Informatik (PO-V. 2020): Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) |
4 SWS Vorlesung/Übung |
Inhalte |
Wahl einer weiterführenden Lehrveranstaltung aus den Bereichen
- Intelligente Systeme
- Software- und Informationssysteme
- Algorithmik
- Paralleles Rechnen
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Lern- und Qualifikationsziele |
Nachweis vertiefter Kenntnisse aus dem gewählten Bereich.
Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 4 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. |