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Name des Moduls [300090] Rechtsphilosophie Bezeichnung des Moduls MA-Phi 3.3

Studiengang [127] - Philosophie ECTS Punkte 10

Arbeitsaufwand für Selbststudium 240 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (jährlich)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r

Studiengangsverantwortlicher des MA Philosophie

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Hausarbeit (benotet, ca. 20 Seiten) zum Seminar.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Das Modul kann sich auch über zwei Semestererstrecken.

Empfohlene Literatur

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Unterrichtssprache

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Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Das Modul wird im Rahmen der kapazitären Möglichkeiten für Studierende der Philosophie angeboten.

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

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Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

Importbereich des „Individuellen Schwerpunkts“ und des Schwerpunkts „Deutscher Idealismus“

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Eine Vorlesung (2 SWS) und ein Hauptseminar (2 SWS)

Inhalte

Das Seminar und die Vorlesung sind Angebote der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur vertieften Beschäftigung mit der Rechtsphilosophie, insbesondere der des deutschen Idealismus einschließlich ideengeschichtlicher Traditions- und Verbindungslinien zu aktuellen rechtsphilosophischen Diskursen. Es können auch thematisch passende Veranstaltungen aus der Philosophie gewählt werden.

Lern- und Qualifikationsziele

Rechtsphilosophisch vertiefte Auseinandersetzung mit den Positionen der Rechtsphilosophie, insbesondere der des deutschen Idealismus, und ihrer gegenwärtigen Diskussion; Fähigkeit zu selbständiger Interpretation und Kritik klassischer Texte und zur Herstellung systematischer Bezüge zur Gegenwartsphilosophie.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Aktive Teilnahme an Seminaren/Lektürekursen – dies umfasst die Übernahme von Protokollen, Referaten oder dem Umfang nach vergleichbaren Leistungen. Die zu erbringende Teilnahmeleistung wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

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