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Name des Moduls [321840] Toxikologie Bezeichnung des Moduls MCEU3.1.4

Studiengang [532] - Chemie-Energie-Umwelt ECTS Punkte 6

Arbeitsaufwand für Selbststudium 75 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 105 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 180    

Modul-Verantwortliche/r

Dr. David Pretzel

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Praktikum mit schriftlicher Versuchsauswertung (50%), Klausur / mündliche Prüfung zum vermittelten Stoff aus Vorlesung, Seminar und Praktikum (50%)

Zusätzliche Informationen zum Modul

Ein nicht bestandenes Praktikum kann einmal wiederholt werden,

Das Modul wird ggf. in englischer Sprache durchgeführt, sollten Studierende des Austauschprogramms der Université Nantes daran teilnehmen.

Empfohlene Literatur

Literaturhinweise werden zu Beginn der Lehrveranstaltung gegeben.

Unterrichtssprache

Deutsch, ggf. Englisch

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

532 M.Sc. Chemie-Energie-Umwelt: Keine

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

532 M.Sc. Chemie-Energie-Umwelt: Keine

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

532 M.Sc. Chemie-Energie-Umwelt: Keine

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

532 M.Sc. Chemie-Energie-Umwelt: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

2 SWS Vorlesung, 1 SWS Seminar, 4 SWS Praktikum

Inhalte

Die Vorlesung vermittelt den Studierenden Grundlagen im Bereich der Toxikologie. Es werden die Aspekte der Toxikodynamik, Toxikokinetik und der Toxizitätsbewertung besprochen. Weiterhin werden die Toxikologie wichtiger Organsysteme sowie die Behandlungen von Vergiftungen diskutiert. Weitere Aspekte sind die Kanzerogenese und die spezielle Toxikologie ausgewählter Substanzgruppen. Ein besonderer Aspekt behandelt Nanopartikel.

Lern- und Qualifikationsziele

Mit erfolgreichem Abschluss des Moduls verstehen die Studierenden die a ablaufenden Vorgänge mit toxischen Substanzen, können eigene Versuche durchführen und verfügen über ein Grundlagenwissen der Toxikologie.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Keine

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