Name des Moduls | [321730] Umweltrecht | Bezeichnung des Moduls | MCEU2.6.3 |
Studiengang | [532] - Chemie-Energie-Umwelt | ECTS Punkte | 3 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 60 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 90 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Matthias Knauff |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur / mündliche Prüfung zum vermittelten Stoff aus Vorlesung (100%) |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Keine |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | Keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 532 M.Sc. Chemie-Energie-Umwelt: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung (2 SWS) |
Inhalte | Die Lehrveranstaltung führt in das deutsche Umweltrecht ein. Behandelt werden das Allgemeine und das Besondere Umweltrecht. Ersteres umfasst insbesondere die europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Umweltrechts, die umweltrechtlichen Grundprinzipien (insb. Gefahrenabwehr- und Schutzprinzip, Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip, Integrationsprinzip, Kompensationsprinzip, Kooperationsprinzip), die Instrumente des Umweltrechts (insb. hoheitliche Maßnahmen, Planung, Anreizsetzung), das Umweltverfahrensrecht und Besonderheiten des Rechtsschutzes im Umweltrecht. Das Besondere Umweltrecht erfasst die einzelnen Bereiche der Umweltrechtsetzung. Behandelt werden unter anderem das Naturschutz- und das Immissionsschutzrecht. |
Lern- und Qualifikationsziele | Erlangen von Kenntnissen und Verständnis der wesentlichen Rechtszusammenhänge im Umweltrecht |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |