Name des Moduls | [301730] Polnische/Tschechische Literatur im Kontext | Bezeichnung des Moduls | MSLAW 2.2 |
Studiengang | [846] - Slaw. Sprachen | ECTS Punkte | 10 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 240 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Andrea Meyer-Fraatz |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | mündl. Prüfung (20 Min.) oder Hausarbeit |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Empfohlene Literatur | -- |
Unterrichtssprache | -- |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | Polnischkenntnisse |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Das Modul wird im Rahmen der kapazitären Möglichkeiten für fachfremde Studierende geöffnet. |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodu (Pflichtmodul bei Wahl des Polnischen) |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V; S |
Inhalte | Die Vorlesung behandelt speziellere Probleme der Geschichte der polnischen Literatur von den Anfängen bis zur jüngsten Vergangenheit. Das Seminar beschäftigt sich mit der wissenschaftlichen Behandlung von Spezialproblemen der polnischen Literatur, wie „Sprache und Literatur des 15. Jahrhunderts“, „Literatur und nationale Aufgabe“ etc. in Bezug auf einen Autor, eine Gattung oder eine Epoche. Die Teilnehmer halten ein Kurzreferat im Umfang von maximal 20 Minuten, das in der Regel zu einer Hausarbeit von 15 Seiten schriftlich ausformuliert wird. |
Lern- und Qualifikationsziele | Vertiefter Umgang mit Texten unter systematischer und historischer Perspektive; Umgang mit literaturwissenschaftlichen Spezialproblemen; vertiefte Kenntnisse der Entwicklung der polnischen Literatur inkl. Lektüre; mündliche Präsentation wissenschaftlicher Fragen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Regelmäßige und aktive Teilnahme (Nachweis erfolgt i.d.R. über Teilnahmelisten; Referat oder vergleichbare mündliche bzw. schriftliche Leistung) |