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Name des Moduls [301840] Sprachpraxis Russisch - authentische Texte 1 Bezeichnung des Moduls MSLAW 8.3

Studiengang [846] - Slaw. Sprachen ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 75 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 75 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Dr. Swetlana Rudolf, Dr. Tatjana Rochko, Dr. Albina Voblikova

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur

Zusätzliche Informationen zum Modul

Die zu erbringende Teilnahme-/Studienleistung wird zu Beginn der Veranstaltung von den Dozierenden bekannt gegeben.

Empfohlene Literatur

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Unterrichtssprache

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Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

BA Wirtschaft und Sprachen: Erfolgreicher Abschluss von BSLAW 9.11 oder 9.12

MA Kaukasiologie: Russischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 / B2

MA Literatur / Kunst / Kultur: Russischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 / B2

MA Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Russischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 / B2

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

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Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

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Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

BA Wirtschaft und Sprachen: Wahlpflichtmodul

MA Kaukasiologie: Wahlpflichtmodul

MA Literatur / Kunst / Kultur: Wahlpflichtmodul

MA Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Ü/SK 1; Ü/SK 2

Inhalte

Behandlung authentischer Texte aus unterschiedlichen Bereichen (z.B. Publizistik, Biographien, Geschäftssprache, schöngeistige Literatur etc.).

Lern- und Qualifikationsziele

Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Russischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> B 2 / C1 Entwicklung von Fertigkeiten und Fähigkeiten im Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben sowie im Übersetzen aus dem Russischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Russische. Für den Lernerfolg ist eine kontinuierliche aktive Mitarbeit notwendig.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die regelmäßig zu erbringende Studienleistungen (z.B. Übungsaufgaben) einschließt.

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