Name des Moduls | [301840] Sprachpraxis Russisch - authentische Texte 1 | Bezeichnung des Moduls | MSLAW 8.3 |
Studiengang | [846] - Slaw. Sprachen | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 75 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 75 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Dr. Swetlana Rudolf, Dr. Tatjana Rochko, Dr. Albina Voblikova |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Die zu erbringende Teilnahme-/Studienleistung wird zu Beginn der Veranstaltung von den Dozierenden bekannt gegeben. |
Empfohlene Literatur | -- |
Unterrichtssprache | -- |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | BA Wirtschaft und Sprachen: Erfolgreicher Abschluss von BSLAW 9.11 oder 9.12 MA Kaukasiologie: Russischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 / B2 MA Literatur / Kunst / Kultur: Russischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 / B2 MA Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Russischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 / B2 |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | -- |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | BA Wirtschaft und Sprachen: Wahlpflichtmodul MA Kaukasiologie: Wahlpflichtmodul MA Literatur / Kunst / Kultur: Wahlpflichtmodul MA Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Ü/SK 1; Ü/SK 2 |
Inhalte | Behandlung authentischer Texte aus unterschiedlichen Bereichen (z.B. Publizistik, Biographien, Geschäftssprache, schöngeistige Literatur etc.). |
Lern- und Qualifikationsziele | Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Russischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> B 2 / C1 Entwicklung von Fertigkeiten und Fähigkeiten im Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben sowie im Übersetzen aus dem Russischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Russische. Für den Lernerfolg ist eine kontinuierliche aktive Mitarbeit notwendig. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die regelmäßig zu erbringende Studienleistungen (z.B. Übungsaufgaben) einschließt. |