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Name des Moduls [108210] Grundpraktikum Experimentalphysik II Bezeichnung des Moduls PAFBP211

Studiengang [128] - Physik ECTS Punkte 4

Arbeitsaufwand für Selbststudium 72 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 48 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 120    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. K. Schreyer

Prof. Dr. C. Spielmann

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Praktikumsnote (100%)

Setzt sich zusammen aus mindestens 3 mündliche Prüfungen über je 20 Minuten und Akzeptanzbewertung der Praktikumsprotokolle (11 Versuche und 1 Hausversuch mit Fehlerrechnung).

Empfohlene Literatur

„Versuchsanleitungen zum Physikalischen Grundpraktikum für Studenten der Physik“ (auf Homepage)

„Das Neue Physikalische Grundpraktikum“, Eichler, Kronfeldt, Sahm (Springer 2001)

„Physikalisches Praktikum“, Hrg. Geschke (Teubner 2001)

„Fehleranalyse“, J.R.Taylor, VCH 1988

„Messung beendet - was nun?“, H.Gränicher, Teubner 1994

Unterrichtssprache

Deutsch

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

-

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

PAFBP111 Grundpraktikum Experimentalphysik I

PAFBE111 Experimentalphysik I

PAFBE211 Experimentalphysik II - paralleler Erwerb von Grundkenntnissen 

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

-

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

128 B.Sc. Physik: Pflichtmodul 

079 B.Sc. Angewandte Informatik: Wahlpflichtmodul (Anwendungsfach Physik)

079 M.Sc. Informatik: Wahlpflichtmodul (Nebenfach Physik)

105 M.Sc. Mathematik: Wahlpflichtmodul (Nebenfach Physik)

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Praktikum: 4 SWS

Inhalte

Wärmelehre

Elektrophysik

Optik

Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden können physikalische Grundkenntnisse anhand der Versuchsanleitungen identifizieren und einsetzen, physikalische Messaufgaben durchführen und protokollieren, wichtige physikalische Messprinzipien anwenden, die Größenordnung der auftretenden Messabweichungen beurteilen. Die Studierenden können eine Auswertungssoftware bedienen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

-

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