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Name des Moduls [309480] Institutionen und Medien Bezeichnung des Moduls MKG4

Studiengang [174] - Volkskunde/Kulturgesch. ECTS Punkte 10

Arbeitsaufwand für Selbststudium 240 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Anja Laukötter

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Für Seminar A: Klausur (90 min.), Essay oder mündliche Prüfung (20 min.). Die Prüfungsform wird jeweils zu Beginn des Moduls bekanntgegeben. Gewichtung 50 %.

Für Seminar B: Hausarbeit. Gewichtung 50 %.

Jede Modulteilprüfung muss bestanden sein.

Zusätzliche Informationen zum Modul

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Empfohlene Literatur

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Unterrichtssprache

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Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

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Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

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Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

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Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

174 M.A. Volkskunde/Kulturgeschichte: Pflichtmodul

188 M.A. Literatur – Kunst – Kultur: Wahlpflichtmodul

567 MA Professionelles Schreiben: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Seminar A Institutionen und Medien (2 SWS)
Seminar B Institutionen und Medien (2 SWS)

Inhalte

Die komplementären Kategorien Institution (z.B. Kirche, Hof, Universität) und Medien (z.B. Brief, Bild, Radio, Film, Internet) werden in ihrer argumentativen Reichweite ausgelotet.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden verfügen über fundierte Kenntnisse in der wissenschaftlichen Argumentationsweise und Kategorienbildung hinsichtlich der behandelten Themenfelder. Sie haben das theoretische Wissen in der kritischen Seminardiskussion aktiv erprobt, sich mit verschiedenen Argumentationsweisen auseinandergesetzt und gelernt, eigene Positionen zu vertreten. Ferner sind sie imstande, wissenschaftliche Vorträge zu konzipieren und wissenschaftliche Texte zu verfassen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Das Erreichen der Lern- und Qualifikationsziele setzt eine regelmäßige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen voraus. Dies kann die Übernahme von Studienleistungen (z. B. Referat o. ä.) einschließen.

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