Name des Moduls | [86430] Angewandte Ernährungslehre und Verbraucherschutz (externes Praktikum) | Bezeichnung des Moduls | BEW3A13 |
Studiengang | [320] - Ernährungswissenschaften | ECTS Punkte | 10 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 50 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (jährlich) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 250 | Dauer des Moduls | 8 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Ltr. Praktikumsamt |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Praktikumsbericht bestanden (100 %) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Bitte beachten Sie auch die aktuelle Praktikumsordnung des Institutes. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Bachelorarbeit |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul, Aufbaumodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | P (8 Wo. Bl.) |
Inhalte | In entsprechenden Institutionen sollen sich die Studierenden praktisches Wissen für die Tätigkeit in der Ernährungsberatung und im ernährungsbezogenen Verbraucherschutz aneignen. Das Praktikum kann bei zertifizierten selbständigen Ernährungsberatern, Ernährungsberatern in Krankenhäusern und vergleichbaren Institutionen sowie in anerkannten Einrichtungen des Verbraucherschutzes durchgeführt werden, in denen unmittelbar Einblicke in die praktische Tätigkeit von Ernährungsberatern oder des ernährungsbezogenen Verbraucherschutzes möglich sind. |
Lern- und Qualifikationsziele | Kennenlernen der Berufspraxis, um das Verständnis von Lehrveranstaltungen zu fördern sowie Verbindungen von universitärer Lehre und Praxis im Sinne der Berufstätigkeit herzustellen |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |