Name des Moduls | [30420] Wirtschaftskompetenz (Grundlagen) | Bezeichnung des Moduls | ASQ WK I |
Studiengang | [ASQ] - Allgemeine SQ | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | PD Dr. Temilo van Zantwijk |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur (90 min); unbenotet (bestanden/ nichtbestanden) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Im Sommersemester kann das aufbauende Modul „Wirtschaftskompetenz (Vertiefung)“ besucht werden. 150 h: 30 h Präsenzzeit ( VL 30 h) 120 h Selbststudium (60 h Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung, 60 h Vorbereitung der Klausuren) |
Empfohlene Literatur | -- |
Unterrichtssprache | -- |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | keine |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | k.A. |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | VL „Grundlagen Wirtschaftskompetenz“ (im WiSe) |
Inhalte | Einführung in betriebswirtschaftliche Grundlagen, Marketing, Personalwesen, unternehmensinterne Organisation, Rechtsformwahl und Unternehmensbesteuerung, handelsrechtliches Rechnungswesen, Liquiditäts- und Finanzplanung. Die Vorlesung wird durch Vorträge aus der Unternehmenspraxis ergänzt. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden erwerben praxisrelevantes Wissen zu Unternehmen, zur Unternehmensführung und Unternehmensgründung. Sie lernen zentrale Bereiche und Funktionen eines Unternehmens kennen und verstehen. Das erworbene Praxiswissen ist relevant für Studium (bspw. für Praktika), Bewerbung und Berufsorientierung.Ein weiteres Ziel ist die Aneignung von grundlegenden Kenntnissen und Fähigkeiten zur Unternehmensgründung. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Regelmäßige Teilnahme |