Name des Moduls | [319650] Glaschemie/Werkstoffchemie II | Bezeichnung des Moduls | MC3.1.2 |
Studiengang | [032] - Chemie | ECTS Punkte | 12 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 135 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 225 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 360 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Lothar Wondraczek |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Praktikum (30%) mit schriftlicher Versuchsauswertung und mündlichen Testaten beim Versuchsbetreuer, Vortrag (10%), mündliche Prüfung zum vermittelten Stoff aus Vorlesung, Seminar und Praktikum (60%) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Empfohlene Literatur | -- |
Unterrichtssprache | -- |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Bestandene Klausur/mündl. Prüfung MC 2.1.2 (Vertiefungsfach Glaschemie/ Werkstoffchemie I) |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Voraussetzung für die Anfertigung der Masterarbeit, wenn als Vertiefungsfach gewählt |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul (Vertiefungsfach) |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | 4 SWS Vorlesung, 1 SWS Seminar, 10 SWS Praktikum; 3 eintägige Exkursionen |
Inhalte | Vertiefungen bezüglich: Glasstruktur und -eigenschaften, Glasfehler, Werkstoffe für die Optik und Optoelektronik, Festkörperanalytik, feuerfeste und anorganische Baustoffe, Problematik thermischer Prozesse, nach Erfordernis weitere oder andere zugehörige Inhalte. Das Praktikum wird als Forschungspraktikum in einem der Arbeitskreise absolviert. Exkursionen in glasherstellende Betriebe mit unterschiedlichen Schmelz- und Formgebungstechnologien |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studenten können am Ende dieses Moduls ihr erworbenes Wissen breit und sicher anwenden, sie wissen mit nichtmetallischen anorganischen Werkstoffen umzugehen und kennen die wesentlichen Probleme auch im Detail. Sie sind in der Lage, weitestgehend selbständig forschend tätig zu sein. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Das bestandene Praktikum, die Teilnahme an den angebotenen Exkursionen und ein wissenschaftlicher Vortrag im Oberseminar sind Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung. |