Name des Moduls | [94470] Umweltrecht und Bergrecht | Bezeichnung des Moduls | BBGW6.3.7 |
Studiengang | [759] - Biogeowissenschaften | ECTS Punkte | 6 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Professur für Hydrogeologie (Prof. Dr. Kai Uwe Totsche) |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur (100 %) Die Klausur besteht zu gleichen Teilen aus den Inhalten der beiden Vorlesungen. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Keine |
Empfohlene Literatur | KREMER, E. & NEUHAUS GEN. WEVER, P. (2001): Bergrecht, Kohlhammer Studienbücher Rechtswissenschaft, Stuttgart; Berlin; Köln Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 237 der Verordnung vom 19.Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist. Boldt, G. Weller, H. (2019): Bundesberggesetz. 253pp. Walter de Gruyter GmbH & Co.KG. ISBN-13: 9783110894417. Textsammlung Bergrecht (2019). 480pp. 3te Auflage, VGE Verlag ISBN 9783800748518 Weitere Literaturhinweise werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen gegeben. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Keine |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | Keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 759 B.Sc. Biogeowissenschaften: Wahlpflichtmodul
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Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V (2 SWS) Umweltrecht V (2 SWS) Bergrecht |
Inhalte | Teil Umweltrecht: Die Lehrveranstaltung führt in das deutsche Umweltrecht ein. Behandelt werden das Allgemeine und das Besondere Umweltrecht. Ersteres umfasst insbesondere die europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Umweltrechts, die umweltrechtlichen Grundprinzipien (insb. Gefahrenabwehr- und Schutzprinzip, Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip, Integrationsprinzip, Kompensationsprinzip, Kooperationsprinzip), die Instrumente des Umweltrechts (insb. hoheitliche Maßnahmen, Planung, Anreizsetzung), das Umweltverfahrensrecht und Besonderheiten des Rechtsschutzes im Umweltrecht. Das Besondere Umweltrecht erfasst die einzelnen Bereiche der Umweltrechtsetzung. Behandelt werden unter anderem das Naturschutz- und das Immissionsschutzrecht. Teil Bergrecht: Das Bundesbergbaugesetz ist die rechtliche Grundlage bergbaulicher Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die wesentlichen bergrechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Aufsuchung, Gewinnung und Aufarbeitung von Bodenschätzen (z. B. Primärenergieträger wie Stein- und Braunkohle, Erdöl, Erdgas und Erdwärme). Der rechtliche Rahmen für untertägige Nutzungen (z. B. Speicherung von CO2 und Geothermie) wird dargestellt und diskutiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erkundung des Untergrundes ("Bohrungen") wird erarbeitet. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden erlangen Kenntnisse und Verständnis der wesentlichen Rechtszusammenhänge im Umweltrecht und werden in die Lage versetzt, die Regelungen und Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen sowie der untertägigen Nutzung zu verstehen und anzuwenden. Die Studierenden erlernen den rechtlichen Rahmen. Sie können die Vorgaben und Rahmenbedingungen bei der Gewinnung von Bodenschätzung sowie der untertägigen Nutzung erklären und Konsequenzen für konkrete Planungen und Genehmigungen in der Praxis beurteilen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Keine |