Name des Moduls | [94270] Naturschutz und Bioethik | Bezeichnung des Moduls | BBGW5.1.6 |
Studiengang | [759] - Biogeowissenschaften | ECTS Punkte | 6 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Günter Köhler |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur (V, 50%) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Biologisch-ökologisches Grundwissen wird vorausgesetzt. |
Empfohlene Literatur | KREBS, A. (Hrsg.): Naturethik. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Keine |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | Keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 759 B.Sc. Biogeowissenschaften: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V (2 SWS): Natur- und Umweltschutz I |
Inhalte | Die Gründe für den Erhalt und die Gefährdung der Biodiversität sowie ökologische Grundlagen des Arten- und Biotopschutzes werden vermittelt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert. Die moderne Biotechnologie, die zu den chancenreichsten und zugleich umstrittensten Technologien zählt, wird im Überblick dargestellt. Es werden konkrete Konfliktfelder angesprochen, beispielsweiseTreibhausgase, Grüne Gentechnik, Umgang mit Pflanzen und Tieren, Patente auf Lebewesen. |
Lern- und Qualifikationsziele | Vermittelt werden die breit gefächerten Hintergründe und Probleme des Natur- und Umweltschutzes aus regionaler wie globaler Sicht. Ziel ist es, das Verständnis für kompromisshafte und komplexe Lösungen zu fördern. Vermittelt werden die Inhalte von Bioethik im Außerhuman-Bereich. Die Studierenden sollen aktuelle biogeowissenschaftliche Themen im Konfliktfeld unterschiedlicher Nutzungswünsche und unter ethischen Gesichtspunkten erfahren, wobei ein starker Praxisbezug angestrebt wird. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Keine |