Name des Moduls | [47490] Strafrecht Besonderer Teil | Bezeichnung des Moduls | JurS300L |
Studiengang | [011] - Wirtschaftslehre/Recht | ECTS Punkte | 4 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 60 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 120 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Schramm |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Bestehen einer Klausur: 100% |
Empfohlene Literatur | - |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 4 SWS |
Inhalte | Die Vorlesung befasst sich mit den Delikten des Besonderen Teils des StGB. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Delikten gegen Leib und Leben (Mord, Totschlag, Körperverletzung), den Delikten gegen die Person (Ehrdelikte) sowie gegen Eigentum und Vermögen (Diebstahl, Betrug) und gegen die Allgemeinheit (insbesondere Urkunds-, Rechtspflege-, Straßenverkehrsdelikte). Weiterhin wird auch auf den kriminalpolitischen und prozessualen Hintergrund der Pönalisierung eingegangen. |
Lern- und Qualifikationsziele | Neben der Vermittlung von Grundwissen zu den einzelnen Delikten aus den Kerngebieten des StGB zielt die Veranstaltung auf die Vertiefung juristischer Argumentations- und Subsumtionstechnik. Erlernt werden soll vor allem der Umgang mit dogmatischen Streitständen in Rechtsprechung und Literatur sowie das systematische Zusammenspiel der verschiedenen Strafnormen des Besonderen Teils untereinander aber auch übergreifend mit den Bestimmungen des Allgemeinen Teils. Die Studierenden sollen befähigt werden, zentrale Lebenssachverhalte unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu begutachten. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |