Name des Moduls | [310220] Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung nach internationalen Standards (IFRS) | Bezeichnung des Moduls | MW15.2 |
Studiengang | [184] - Wirtschaftswissenschaften | ECTS Punkte | 6 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Bernd Hüfner |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur im Prüfungszeitraum |
Empfohlene Literatur | Wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | Erwartet: Ausreichende Grundkenntnisse der IFRS-Rechnungslegung, z. B. durch BW15.3 |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 021 M.Sc. Betriebswirtschaftslehre, 179 M.Sc. Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure und Naturwissenschaftler, 276 M.Sc. Wirtschaftsmathematik, 181 M.Sc. Wirtschaftspädagogik: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS) |
Inhalte | Die Veranstaltung setzt sich kritisch mit den Regelungen der kapitalmarktorientierten Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auseinander. Für die kritische Betrachtung werden zunächst bilanztheoretische sowie kapitalmarktbezogene Erkenntnisse vermittelt. Dann behandelt die Veranstaltung vertieft Regelungen ausgewählter IFRS-Standards zu Bilanz- und Einkommensrechnungspositionen; ferner werden Regelungen zu ausgewählten Berichterstattungserfordernissen betrachtet. Die so vermittelten Regelungen werden stets einer kritischen Beurteilung aus Investorensicht unterzogen. |
Lern- und Qualifikationsziele | Studierende verfügen über ein detailliertes und tiefgreifendes Fachwissen der behandelten IFRS-Regelungsbereiche. Studierende können jene Regelungen verstehen und anwenden, d.h. eine Rechnungslegung von Unternehmen nach IFRS eigenständig erstellen und interpretieren. Ferner verfügen Studierende über die Fähigkeit, Rechnungslegungsregelungen eigenständig einer kriteriengeleiteten kritisch-differenzierten Analyse und Evaluation aus Investorsicht zu unterziehen. |