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Name des Moduls [315310] Integrationsmodul Bezeichnung des Moduls GT9

Studiengang [154] - Gesellschaftstheorie ECTS Punkte 10

Arbeitsaufwand für Selbststudium 210 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 90 Dauer des Moduls 3
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Hartmut Rosa, Prof. Dr. Michael Dreyer, Prof. Dr. Andrea Esser, Prof. Dr. Nikolaus Knoepffler

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Präsentation, Diskussion und Verteidigung eigener Seminararbeiten und Studienthemen (b/ n.b.).

Zusätzliche Informationen zum Modul

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Empfohlene Literatur

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Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

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Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

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Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

GT 10 „MA-Arbeit“

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

154 M.A. Gesellschaftstheorie: Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

1. Semester: Lektüreseminar und Blockveranstaltung Gesellschafstheorie

2. Semester: Lektüreseminar

3. Semester: Forschungs- und Abschlusskolloquium

Inhalte

Vertiefte Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Inhalten und Themen des Faches. Aufnahme der Themen der Teildisziplinen (Angewandte Ethik, Philosophie, Politikwissenschaft sowie Soziologie) und Herstellung der gesellschafts-theoretischen Querverbindungen. Integration der verschiedenen Themengebiete des Masterstudiengangs und Vernetzung und thematisch-inhaltlicher Austausch zwischen den Graduierten.

Lern- und Qualifikationsziele

Stärkung der argumentativen und rhetorischen Kompetenz sowie der Präsentation eigener Themen und Arbeitshypothesen. Thematische Orientierung und inhaltlicher Über-blick innerhalb des Studiengangs.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Aktive Teilnahme am Lektüreseminar und an den Kolloquien. Die aktive Teilnahme umfasst die Übernahme von Protokollen, Referaten oder vergleichbaren Leistungen. Genaueres wird zu Beginn der Veranstaltung von dem/der Dozierenden bekannt gegeben.

Es gilt, dass die Prüfungsvorleistung (Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung) kein Bestandteil der Modulprüfung ist.

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