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Prüfungsnummer 302520
Studienabschluss [47] - Master M.A.
Studiengang [129] - Politikwissenschaft
Prüfungsversion [-1] - besondere Verarb.
Abschnitt [G] - Grundstudium
Kurztext POL741
Drucktext Außenpol u Int Bez II
Pflichtkennzeichen [WP] - Wahlpflichtfach
Prüfungsform [G] - generiert
Prüfungsart [MO] - Modul
Art der Notengebung [G] - Berechnung nur m. 1 NachK
Inhalt und Qualifikationsziel

Das Modul erweitert die Kenntnisse der Studierenden auf den Gebieten der Außenpolitik und der internationalen Beziehungen, stellt sie in neue Kontexte und ordnet sie in vergleichender Perspektive ein. Mit wechselnden Schwerpunkten werden die großen theoretischen Debatten des Fachs, internationale Organisationen, sowie globale und regionale Problemfelder und Konflikttypen vorgestellt. Wird an Stelle der Vorlesung eine Übung angeboten, dient diese dem Erwerb vertiefter methodischer Kenntnisse durch die gemeinsame Erarbeitung eines enger gefassten Themas. Das Seminar dient der weiteren Durchdringung des Lehrstoffs und der Anwendung erworbener Kenntnisse auf ausgewählte Problemfelder und Beispiele.

Lehr- und Lernformen

a) Vorlesung (2 SWS), Seminar (2 SWS), Selbststudium

b) Seminar (2 SWS), Seminar (SWS), Selbststudium

c) Lehrforschungsseminar (4 SWS), Selbststudium

Voraussetzungen für die Teilnahme

129 MA Politikwissenschaft: keine

Das Modul wird im Rahmen der kapazitären Möglichkeiten für fachfremde Studierende geöffnet. Es werden politikwissenschaftliche Grundkenntnisse erwartet.

Verwendbarkeit des Moduls

129 MA Politikwissenschaft: keine

M. Sc. Geographie Schwerpunkt Migration, regionale Entwicklung und demographischer Wandel: LP zählen für eine mögliche Ausweisung der Spezialisierung (minor) Globalisierung und internationale Beziehungen.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Variante a)

Vorlesung: Klausur (50%)

Seminar (50%): Im Seminar ist eine Hausarbeit zu schreiben (70%); seminarbegleitende Leistungen fließen zusätzlich in die Bewertung ein (30%; z.B. Referat, Thesenpapier...) Wenn der Seminarleiter es vorsieht kann die Klausur durch andere schriftliche Arbeiten ersetz werden (z.B. Mid-Term und Final, Essays, Policy Paper etc.) In diesem Fall setzen sich die 70% der Hausarbeit aus Leistungen zusammen, die insgesamt gleichwertig sind. Die konkreten Leistungsanforderungen werden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

Jede Teilmodulprüfung muss bestanden sein.

 

Variante b)

Die Modulnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der in beiden Seminaren erzielten Gesamtnote (je 50 %). Dabei ist ein Seminar verpflichtend mit einer Hausarbeit (70%) abzuschließen; seminarbegleitende Leistungen fließen in die Bewertung ein (30%, z.B. Referat, Thesenpapiere, Rezensionen, Gruppenarbeit).  Im zweiten Seminar ist eine Klausur zu schreiben (70%); seminarbegleitende Leistungen fließen zusätzlich in die Bewertung ein (30%; z.B. Referat, Thesenpapier...) Wenn der Seminarleiter es vorsieht kann die Klausur durch andere schriftliche Arbeiten ersetz werden (z.B. Mid-Term und Final, Essays, Policy Paper etc.) In diesem Fall setzen sich die 70% der Hausarbeit aus Leistungen zusammen, die insgesamt gleichwertig sind. Die konkreten Leistungsanforderungen werden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

c) Das Lehrforschungsseminar schließt mit einer Hausarbeit (70%) ab, etwa einem Forschungs- oder Projektbericht. Seminarbegleitende Leistungen fließen in die Bewertung ein (30%). Die konkreten Leistungsanforderungen werden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

Jede Teilmodulprüfung muss bestanden sein.

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