Name des Moduls | [308940] Sozialrechtliche Bedingungen personenbezogener Dienstleistungen | Bezeichnung des Moduls | ESS4 |
Studiengang | [647] - Erz.wiss.-Soz.päd./Soz.m. | ECTS Punkte | 10 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 240 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (jährlich) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Wiebke Brose (Lehrstuhl für bürgerliches Recht und Sozialrecht) |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur zur Vorlesung im Wintersemester Grundlagen des Sozialrechts (50%) und Klausur zur Vorlesung im Sommersemester Sozialversicherungsrecht (50%). |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Empfohlene Literatur | klausurempfohlene Literatur ergibt sich aus den Lehrveranstaltungen. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | -- |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | -- |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | VLGrundlagen des Sozialrechts (WiSe) VL Sozialversicherungsrecht (SoSe) |
Inhalte | Die Lehrveranstaltung Grundlagen des Sozialrechtsim Wintersemester gibt einen Überblick über das Recht der sozialen Sicherheit. Sie führt ein in die Grundlagen des Begriffs, der Systematik und die Rechtsquellen. Im Fokus stehen zudem die Regelungen des SGB I, das Sozialverwaltungsverfahren (SGB X), der Sozialdatenschutz sowie in den Grundzügen der Rechtsschutz im Sozialrecht. In der LehrveranstaltungSozialversicherungsrechtim Sommersemester wird darauf aufbauend auf die besonderen Teile des SGB eingegangen. Hierbei wird jeweils im Wechsel bspw. das Sozialversicherungsrecht, das Recht der sozialen Entschädigung, der Rehabilitation und Teilhabe oder die soziale Hilfe und Förderung behandelt. Ebenso kann das Internationale und Europäische Sozialrecht Gegenstand der vertiefenden Veranstaltung sein. |
Lern- und Qualifikationsziele | umfassende Kenntnis des Rechts der sozialen Sicherheit. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | -- |