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Name des Moduls [92660] Physikalisches Grundpraktikum für Werkstoff- und Geowissenschaften Bezeichnung des Moduls BGEO2.5.5

Studiengang [039] - Geowissenschaften ECTS Punkte 4

Arbeitsaufwand für Selbststudium 72 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 48 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 120    

Modul-Verantwortliche/r

Professur für Experimentalphysik (apl. Prof. Dr. Katharina Schreyer)

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Praktikumsnote (100%)

Setzt sich zusammen aus mindestens 3 mündlichen Prüfungen über je 20 Minuten und Akzeptanzbewertung der Praktikumsprotokolle (11 Versuche und 1 Hausversuch mit Fehlerrechnung).

Zusätzliche Informationen zum Modul

Keine

Empfohlene Literatur

„Versuchsanleitungen zum Physikalischen Grundpraktikum für Studenten der Physik“ (Homepage Praktikum)

SCHENK, W. & KREMER, F. (2014): Physikalisches Praktikum. 13. Auflage. Vieweg+Teubner

GESCHKE, D. (2001): Physikalisches Praktikum. 12. Auflage. Teubner, 302 S.

Unterrichtssprache

Deutsch

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

keine

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

Empfohlen: BGEO1.3.2 Experimentalphysik I und BGEO2.5.2 Experimentalphysik II

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

Keine

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

039 B.Sc. Geowissenschaften: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Praktikum (12 Versuche, 4 SWS)

Inhalte

Vermittlung physikalischer Gesetzmäßigkeiten und Methoden in ausgewählten Experimenten. Üben von experimentellen Messmethoden und Abschätzung der Messungenauigkeiten.

Lern- und Qualifikationsziele

Erwerb wesentlicher physikalischer Grundkenntnisse, die zum Verständnis der in den Werkstoff- und Geowissenschaften angewendeten Methoden notwendig sind. Erfahrungen in der Dokumentation wissenschaftlicher Arbeiten.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Regelmäßige Teilnahme am Praktikum. Durchführung von 12 Versuchen, auf die ein Testat erteilt wird (11 Experimente und 1 Hausversuch zur Fehlerrechnung).

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