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Name des Moduls [304550] Wahlpflichtmodul "Sportökonomie" Bezeichnung des Moduls SPW-WPF-ÖK

Studiengang [029] - Sportwissenschaft ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (jährlich)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. F. Daumann

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Modulprüfung in Form von 4 Teilprüfungen mit gleicher Gewichtung (4 x 25% = 100 %);
(2 Klausuren von je 60 min (2 x 25% = 50%) und 2 Referate (2 x 25% = 50%));
Jede Modulprüfung muss mindestens bestanden sein.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Eine minimale Teilnehmerzahl von 10 Studierenden ist Voraussetzung für die Durchführung der Lehrveranstaltungen dieses Moduls. Auf Grund der zu bearbeitenden Themenfelder und der damit verbundenen interaktiven methodischen Gestaltung der Seminare ist eine Arbeit mir weniger als 10 TeilnehmerInnen nicht sinnvoll und gefährdet den Lernerfolg der Studierenden.

Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine Anwesenheitspflicht bei den Seminaren und Übungen des Moduls gegeben. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen nachvollziehbar mit.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

keine

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

keine

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

(Art, SWS, LP (ECTS))

Management von Sportorganisationen I: (S, 2, 2) 
Management von Sportorganisationen II: (S, 2, 3) 

Inhalte

Vertiefung der betriebswirtschaftlichen Instrumente und Anwendung derselben auf Sportorganisationen; Projektstudien in Vorbereitung der Masterarbeit

Lern- und Qualifikationsziele

Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse des sportökonomischen Instrumentariums; Kompetenz zum selbständigen Einsatz des ökonomischen Instrumentariums auf unterschiedliche Bereiche des Sports

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

keine

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