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Name des Moduls [46820] Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Bezeichnung des Moduls JurS410B

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 9

Arbeitsaufwand für Selbststudium 270 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Knauer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Bestehen einer Hausarbeit: 100%

Zusätzliche Informationen zum Modul

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Empfohlene Literatur

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Unterrichtssprache

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Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

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Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

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Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

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Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesung: 2 SWS

Inhalte

Die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene ist die zentrale Lehrveranstaltung im Bereich des Strafrechts, in der der gesamte Stoff des Strafrechts in Form von Hausarbeiten und Klausuren abgefragt werden kann. Angeboten werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren.
Gegenstand der Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene sind der Allgemeine sowie die Kernbereiche des Besonderen Teils des StGB. Anhand von Klausuren und Hausarbeiten werden Methodik und Technik der gutachtlichen Bearbeitung strafrechtlicher Fälle eingeübt.
Die Übung befasst sich mit ausgewählten Problem- und Fallkonstellationen und ist primär als Anregung zur selbständigen Aufarbeitung und Wiederholung des strafrechtlichen Curriculums konzipiert. Sie dient der Verknüpfung und Systematisierung der verschiedenen Normen des StGB.

Lern- und Qualifikationsziele

In der Veranstaltung werden die Vorkenntnisse in der Anwendung der Falllösungstechnik (Gutachten- und Urteilsstil) vertieft. Über die diskursive Bearbeitung von Fällen sollen sowohl das in den Vorlesungen zum Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB erlangte Wissen zu den einzelnen Strafnormen ausgebaut, als auch das problemorientierte Erarbeiten von zumeist komplexen Sachverhalten erlernt werden. Die Darstellung punktueller Problemlagen vermittelt den Studierenden den ersten Einstieg in ein Selbststudium.
Anhand der Klausur zeigt der Studierende, dass er in der Lage ist, auch mehrere Einzelprobleme umfassende Sachverhalte effizient einer rechtlichen Beurteilung zuzuführen.
Die Hausarbeit soll die Teilnehmer befähigen, Wissen selbstständig anzueignen, gegebenenfalls zu vertiefen und sich auf wissenschaftliche Art und Weise mit Streitfragen aus dem Gesamtbereich des StGB auseinandersetzen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

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