Name des Moduls | [46840] Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene | Bezeichnung des Moduls | JurZ510B |
Studiengang | [135] - Rechtswissenschaft | ECTS Punkte | 9 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 270 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Alexander |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Bestehen einer Hausarbeit: 100% |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Empfohlene Literatur | -- |
Unterrichtssprache | -- |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | -- |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | -- |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 2 SWS |
Inhalte | Die Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene ist die zentrale Lehrveranstaltung im Bereich des Zivilrechts, in der der gesamte Stoff des Bürgerlichen Rechts in Form von Hausarbeiten und Klausuren abgeprüft werden kann. Angeboten werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Veranstaltung verfolgt das Ziel, die Studierenden in der praktischen Bearbeitung zivilrechtlicher Fälle zu schulen. In der zu erstellenden Hausarbeit soll das aus der Literatur zu erarbeitende Wissen aus dem Bürgerlichen Recht vertieft und fallbezogen angewendet werden. Die Methodik der Fallbearbeitung soll ebenfalls geschult werden. Der Studierende dokumentiert seine Befähigung, praktische Konfliktfälle zu entscheiden. Die Hausarbeit und Klausur verlangen nach der Befähigung zur gutachtlichen Beurteilung rechtserheblicher Sachverhalte. Die Hausarbeit setzt eine mehrwöchige Befassung mit einem Sachverhalt unter Heranziehung der einschlägigen Judikatur und Literatur voraus. Die Klausur verlangt nach einer Würdigung eines Sachverhalts anhand des Gesetzes in einer zweistündigen Bearbeitungszeit unter schriftlicher Niederlegung der Ergebnisse. Gegenstand der Bewertung sind die Fähigkeiten zur Begutachtung von Fällen. Dabei steht neben der Befähigung zur Erschließung der rechtlich erheblichen Normen auch die Befähigung zur sachgerechten Lösung von Fällen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | -- |