Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 
Name des Moduls [46860] Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Bezeichnung des Moduls JurÖ610B

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 9

Arbeitsaufwand für Selbststudium 270 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Ohler

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Bestehen einer Hausarbeit: 100%

Zusätzliche Informationen zum Modul

--

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

--

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

--

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

--

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesung: 2 SWS

Inhalte

Die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ist die zentrale Lehrveranstaltung im Bereich des Öffentlichen Rechts, in der der gesamte Stoff des Öffentlichen Rechts in Form von Hausarbeiten und Klausuren abgefragt werden kann. Angeboten werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren.
In der Veranstaltung wird der gesamte Stoff aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts anhand von Beispielsfällen exemplarisch wiederholt. Die Veranstaltung dient primär als Anregung zur selbständigen Aufarbeitung und Wiederholung des Gesamtlehrstoffes des Öffentlichen Rechts. Die Veranstaltung soll außerdem die aktive Verknüpfung der einzelnen Teilbereiche des Öffentlichen Rechts herstellen.
Der Prüfungsstoff kann das Verwaltungsprozessrecht und das Besondere Verwaltungsrecht umfassen (Grundzüge des Baurechts, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht).

Lern- und Qualifikationsziele

Die Veranstaltung hat das Ziel, die Studierenden noch stärker mit der Falllösungstechnik vertraut zu machen und dabei ihre methodischen Fähigkeiten zu stärken. Ein weiteres Ziel ist es, erlerntes fachliches Wissen auf konkrete, zumeist komplexe Sachverhalte anzuwenden und in strukturierter Weise zu einem rechtlich zutreffenden Ergebnis zu finden. Zugleich
Seite 30 von 55
wird die Fähigkeit zur juristischen Argumentation eingeübt.
Durch die Klausur belegt der Studierende, dass er in der Lage ist, innerhalb kurzer Zeit einen komplexen rechtlichen Sachverhalt zu erfassen und einer gutachtlichen Lösung zuzuführen, die sowohl prozessuale als auch materiell-rechtliche Elemente umfasst.
In der zu erstellenden Hausarbeit, die zumeist während der vorlesungsfreien Zeit geschrieben wird, soll das erarbeitete Wissen aus dem Öffentlichen Recht weiter vertieft und die bereits bekannte Falllösungstechnik angewendet werden. Der Studierende dokumentiert durch die Hausarbeit seinen erworbenen methodischen Kenntnisstand und die Fähigkeit, umfangreiche Fälle selbständig gutachtlich zu lösen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

--

Impressum | Datenschutzerklärung