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Name des Moduls [92280] Glaschemie/Werkstoffchemie Bezeichnung des Moduls BC6.3.5

Studiengang [032] - Chemie ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 60 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 90 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Lothar Wondraczek

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Praktikum mit schriftlicher Versuchsauswertung und mündlichen Testaten beim Versuchsbetreuer (50%), mündliche Prüfung zum vermittelten Stoff aus Vorlesung und Praktikum (50%)

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Keine

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

Voraussetzung für die Anfertigung der Bachelorarbeit, wenn als WPF gewählt

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

2 SWS Vorlesung, 4 SWS Praktikum

Inhalte

Chemische Reaktionen bei der Glasherstellung, Läuterreaktionen, Eigenschaften von Schmelzen, Viskosität, Oberflächenspannung, Keimbildung und Kristallisation, Phasentrennung, chemische Korrosion von Glas, mechanische, optische, elektrische und thermische Eigenschaften von Glas. Natürliche Rohstoffe für Keramiken, Porzellan, Steatit, Formgebungsprozesse bei Silikatkeramiken, Flüssigphasensintern, Technologie der Porzellanherstellung.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden kennen und verstehen die grundlegenden chemischen und physikalischen Vorgänge bei der Herstellung von Glas, kennen die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Gläsern und Glasschmelzen. Sie kennen und verstehen die Prinzipien der Herstellung von Keramik: der Rohstoffe und Rohstoffherstellung, der Sintervorgänge, der Formgebung, der Eigenschaften von Silicat- und Elektrokeramiken, von Herstellungs-Struktur-Eigenschaftskorrelationen, der Charakterisierung von Struktur und Eigenschaften glasiger und keramischer Werkstoffe

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Das bestandene Praktikum ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung

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