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Name des Moduls [92260] Theoretische Chemie / Quantenchemie, Teil II Bezeichnung des Moduls BC6.3.3

Studiengang [032] - Chemie ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 75 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 75 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Stefanie Gräfe; Dr. Dirk Bender

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Mündliche Prüfung zum vermittelten Stoff aus Vorlesung, Seminar und Praktikum (75 %), Praktikum mit schriftlicher Versuchsauswertung (25 %)

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Bestandenes Modul BC 5.5.3 (WPF Theoretische Chemie / Quantenchemie, Teil I)

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

Voraussetzung für die Anfertigung der Bachelorarbeit, wenn als WPF gewählt

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

2 SWS Vorlesung; 1 SWS Übung; 2 SWS Praktikum (Computerübung)

Inhalte

Aufbauend auf den Inhalten des Moduls BC 5.5.3 (WPF Theoretische Chemie / Quantenchemie, Teil I) folgen elementare Ansätze zur Lösung des Vielelektronenproblems. Es werden das Hartree-Fock-Verfahren, Elektronenkorrelationsmethoden und die Grundzüge der Dichtefunktionaltheorie behandelt.
Das Praktikum beinhaltet
• die praktische Umsetzung der aus der Vorlesung bekannten Konzepte.
• die Durchführung quantenchemischer Berechnungen an kleinen Molekülen.
• die Simulation von chemischen Vorgängen/ Reaktionen mit dem Computer; Behandlung komplexer kinetischer Modelle.

Lern- und Qualifikationsziele

Das Modul vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten der Quantenchemie. Diese sind Voraussetzung für das Verständnis von Vielelektronensystemen. Die Studenten werden in die Lage versetzt, gebräuchliche quantenchemische Verfahren in Grundzügen zu verstehen, in der Praxis anzuwenden und den Bezug zum Experiment herzustellen. Es werden quantenchemische Berechnungen an einfachen Systemen durchgeführt und deren Ergebnisse interpretiert.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Das bestandene Praktikum ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung.

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