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Name des Moduls [92080] Organische Chemie II Bezeichnung des Moduls BC3.2

Studiengang [032] - Chemie ECTS Punkte 13

Arbeitsaufwand für Selbststudium 135 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 255 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 390    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Ulrich S. Schubert

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur (25 %) zum vermittelten Stoff aus Vorlesung, Seminar und Praktikum sowie Kolloquien (25 %) zum vermittelten Stoff aus Vorlesung und Seminar, Synthesen und Analysen mit schriftlichen Praktikumsprotokollen (50 %)

Zusätzliche Informationen zum Modul

Ein nicht bestandenes Praktikum kann einmal wiederholt werden.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Bestandenes Modul BC 1.4 (Organische Chemie I)

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

Modul BC4.2 (Organische Chemie III), BC5.2 (Organische Chemie IV), BC 6.3.1 (Bioorganische Chemie), BC6.3.2 (Makromolekulare Chemie)

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

4 SWS Vorlesung, 1 SWS Seminar, 12 SWS Praktikum

Inhalte

Aufbauend auf dem Modul BC 1.4 (Organische Chemie I) werden die Grundlagen zur Struktur, Reaktivität und Eigenschaften von organischen Verbindungen mit heteroanalogen Mehrfachbindungen sowie Heterocyclen und Heteroaromaten vermittelt. Darüber hinaus werden ausgewählte Naturstoffklassen wie Kohlenhydrate, Peptide / Proteine sowie Grundlagen der Makromolekularen Chemie abgehandelt.
Das Praktikum vermittelt grundlegende Arbeitsweisen und –techniken der präparativen organischen Chemie sowie Grundlagenkenntnisse zur Charakterisierung organischer Verbindungen. Darüber hinaus soll das Praktikum das vermittelte Wissen aus Vorlesungen und Seminaren vertiefen.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden erweitern ihre Stoffkenntnisse sowie das Verständnis für organische Reaktionen und Reaktionsmechanismen. Begleitend führen die Studierenden einfache organische Synthesen selbständig durch, indem sie grundlegende Arbeitstechniken (Destillieren, Extrahieren, Kristallisieren, Trocknen, Chromatographieren) der präparativen organischen Chemie anwenden

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Bestandene Kolloquien zur Vorlesung und Seminaren sowie Antestate und regelmäßige Teilnahme am Praktikum sind Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur.

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