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Name des Moduls [46290] Vorbereitungsmodul Mündliche Prüfung Biologie Bezeichnung des Moduls LBio-SMP-R

Studiengang [026] - Biologie ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 60-75 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 75-90 Dauer des Moduls 2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

mündliche Prüfung (30 min)

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf einen vom Kandidaten gewählten nachfolgenden Bereich:

1. Ökologie,
2. Pflanzenphysiologie,
3. Mikrobiologie,
4. Tierphysiologie.

Der Bereich, der Gegenstand der schriftlichen Prüfung war, kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Die Veranstaltungen eines jener 2 Wahlpflichtmodule, die nicht in die Fachendnote des Studiums eingehen, sind für das Vorbereitungsmodul auszuwählen. Das Modul wird nicht in die Berechnung der Fachendnote des Studiums aufgenommen.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

Lehramt JM Regelschule Biologie

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesung, Praktikum

Inhalte

Die Lehrveranstaltungen des Vorbereitungsmoduls sind aus den Fachgebieten folgender Wahlpflichtbereiche zu wählen:

-      Ökologie (LBio-Öko)
-      Pflanzenphysiologie (LBio-Pph)
-      Mikrobiologie (LBio-Mbio)
-      Tierphysiologie (LBio-Tph)

Lern- und Qualifikationsziele

Entsprechend den Beschreibungen der Aufbaumodule.
Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die Inhalte des Vorbereitungsmoduls begrenzt - unter Heranziehung des in § 4 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

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