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Name des Moduls [37200] Aufbaumodul Italienische Sprachwissenschaft Bezeichnung des Moduls BRomI-S2

Studiengang [137] - Romanistik ECTS Punkte 10

Arbeitsaufwand für Selbststudium 240 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (jährlich)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1-2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r

Jun.-Prof. Dr. Thomas Scharinger

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Erfolgreicher Abschluss aller Veranstaltungen:
Vorlesungsbegleitende Leistung(en) (KL) in der Vorlesung (10%),
15-seitige Hausarbeit (HA) im Seminar (90%).

Zusätzliche Informationen zum Modul

Es wird empfohlen, das Seminar erst nach der Vorlesung zu absolvieren.

Empfohlene Literatur

Literaturlisten werden in den Veranstaltungen bekanntgegeben.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

für Bachelor Romanistik - Italienisch (KF, EF): BRomI-S1

Für das Erweiterungsstudium im Lehramt: Erfüllung der von der Studienordnung geforderten Lateinkenntnisse

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

--

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Bachelor Romanistik - Italienisch (KF): Pflichtmodul

Bachelor Romanistik - Italienisch (EF): Wahlpflichtmodul

Lehramt Erweiterungsfach Italienisch (LG): Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

V: Überblick Italienische Sprachwissenschaft (im SoSe)
S: Vertiefung Italienische Sprachwissenschaft (jedes Semester)

Inhalte

V Überblick:
Darstellung ausgewählter Themen der italienischen Sprachwissenschaft, Vermittlung von Kenntnissen zu spezifischen sprachwissenschaftlichen Themen

S Vertiefung:
Vertiefung der sprachwissenschaftlichen Kenntnisse und Erarbeitung ausgewählter Gegenstände und Bereiche der Sprachwissenschaft, Festigung von Techniken der Vorbereitung, Durchführung und Präsentation eigener Arbeiten

Lern- und Qualifikationsziele

Vermittlung, Vertiefung, Erweiterung und Festigung von Kenntnissen zu ausgewählten Themen der italienischen Sprachwissenschaft

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Regelmäßige und aktive Teilnahme. Dies schließt die Übernahme der von den Dozenten gestellten, adäquaten mündlichen oder schriftlichen Seminarleistung(en) ein.

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