Prüfungsnummer | 40140 |
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Studiengang | [067] - Deutsch |
Prüfungsversion | [-1] - besondere Verarb. |
Abschnitt | [G] - Grundstudium |
Kurztext | V-Deu-mPG |
Drucktext | Vorbereitungsmodul M |
Pflichtkennzeichen | [PF] - Pflichtfach |
Prüfungsform | [G] - generiert |
Prüfungsart | [MO] - Modul |
Art der Notengebung | [L6] - LA Vorb.modulnoten |
Inhalt und Qualifikationsziel | Selbstgewählter Bereich in [1] oder [2] oder [3] oder [4]: [1] Ältere Germanistische Literaturwissenschaft; [2] Neuere Germanistische Literaturwissenschaft: Vorlesung und Seminar vertiefen exemplarisch zentrale Kapitel der älteren bzw. neueren deutschen Literaturgeschichte unter verstärkter Einbeziehung einschlägiger Spezialforschung. Der inhaltliche Fokus liegt auf verschiedenen Autor/innen, Epochen, Werken oder Motiven etc. der älteren bzw. neueren deutschen Literatur; [3] Diachrone germanistische Sprachwissenschaft; [4] Synchrone germanistische Sprachwissenschaft: Das gewählte Seminar muss sich von den im Wahlpflichtbereich gewählten Seminaren unterscheiden. |
Lehr- und Lernformen | [1] oder [2] oder [3] oder [4]; siehe zusätzliche Hinweise zum Modul [1] Ältere germanistische Literaturwissenschaft:; [2] Neuere germanistische Literaturwissenschaft: jeweils: V, S (MA-Niveau) + Selbststudium (vertiefende Lektüre, die in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben wird); [3] Diachrone germanistische Sprachwissenschaft; [4] Synchrone germanistische Sprachwissenschaft: jeweils: S (MA-Niveau) + Selbststudium (vertiefende Lektüre, die in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben wird). |
Voraussetzungen für die Teilnahme | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Verwendbarkeit des Moduls | 067 LG Deutsch |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Mündliche Prüfung: 30min Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf einen der nachfolgenden angegebenen Bereiche der germanistischen Literaturwissenschaft oder germanistischen Sprachwissenschaft: 1. Diachrone germanistische Sprachwissenschaft, Bei der Meldung zur Prüfung gibt der Kandidat an, in welchem Bereich [1] oder [2] oder [3] oder [4] er die mündliche und die schriftliche Prüfung absolvieren will. Wenn für die Klausur ein sprachwissenschaftlicher Bereich gewählt wurde, muss für die mündliche Prüfung ein literaturwissenschaftlicher Bereich gewählt werden und umgekehrt. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Inhalte der Lehrveranstaltungen und der Lektüre in einem der vier Bereiche. In der mündlichen Prüfung wird gefordert, in einem Gespräch wissenschaftlich angemessen zu argumentieren. |