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Name des Moduls [62620] Vorbereitungsmodul 2, mündliche Prüfung Bezeichnung des Moduls FMI-MA5002

Studiengang [105] - Mathematik ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Mündliche Prüfung (30 Minuten)

 

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf vertiefte Kenntnisse zu einem der folgenden Bereiche:

 

1. Algebra/Zahlentheorie,

2. Analysis,

3. Diskrete Mathematik und Informatik,

4. Geometrie,

5. Grundlagen der Mathematik,

6. Praktische Mathematik,

7. Stochastik.

 

Bei der Meldung zur Prüfung gibt die Kandidatin/der Kandidat an, in welchem Bereich sie/er die mündliche Prüfung absolvieren will. Die Inhalte, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, können nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

- 105 LA Gymnasium Mathematik: Pflichtmodul (Vorbereitungsmodule)
- 105 LA Gym (Erweiterung) Mathematik: Pflichtmodul (Vorbereitungsmodule)

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

4 SWS Vorlesung/Übung

Inhalte

Die Studierenden besuchen eine weiterführende Lehrveranstaltung aus einem der Bereiche Stochastik, Algebra/Zahlentheorie, Geometrie, Analysis, Praktische Mathematik, Diskrete Mathematik/Informatik oder Grundlagen der Mathematik bestehend aus Vorlesung, Übung zur Vorlesung, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung.

Grundsätzlich wählbar sind alle Lehrveranstaltungen mit Vorlesungs- und Übungsanteilen im Umfang von insgesamt 4 SWS, die auch als Wahlpflichtmodul im Bereich Mathematik wählbar sind und die die Studentin/der Student nicht im Rahmen eines Wahlpflichtmoduls belegt hat.

Eigenverantwortlich können Studierende auch Lehrveranstaltungen mit mehr als 4 SWS belegen. Trotz höherem Aufwand können dafür nicht mehr Leistungspunkte anerkannt werden. Die Fakultät für Mathematik und Informatik stellt sicher, dass allen Studierenden im Vorbereitungsmodul 2 ein belegbares Angebot mit 4 SWS gemacht wird.

Lern- und Qualifikationsziele

Nachweis vertiefter Kenntnisse aus dem gewählten Bereich.


Die Kompetenzen der Kandidierenden werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

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