Name des Moduls | [47730] Vorbereitungsmodul Religionspädagogik/ Fachdidaktik: mündliche Prüfung | Bezeichnung des Moduls | The L50 |
Studiengang | [653] - Evangel. Religionslehre | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | 30 Minuten mündliche Prüfung im Fachgebiet Religionspädagogik Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Grundlagen und Fragestellungen der Religionspädagogik und Fachdidaktik, insbesondere auf grundlegende Elemente des Fachunterrichts am Gymnasium unter Berücksichtigung der im Praxissemester erlangten Einblicke in die Unterrichtswirklichkeit. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Die Modulnote wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen. |
Empfohlene Literatur | Wird im Rahmen der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 653 Lehramt Gymnasium Evangelische Religionslehre: Pflichtmodul 653 Lehramt Gymnasium Evangelische Religionslehre Erweiterungsprüfung: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | HS: Religionspädagogik zu einem exemplarisch behandelten Thema (2 SWS) Repetitorium Religionspädagogik (2 SWS) |
Inhalte | Überblickwissen zu Kernfragen der Religionspädagogik einschließl. Fachdidaktik, exemplarisch vertieftes Wissen und vertiefte methodische Fähigkeiten sowie deren integrative Anwendung in einem Teilgebiet des Moduls. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die Inhalte des Vorbereitungsmoduls begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 3 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. Prüfungsinhalte:
Zudem sind die Studierenden in der Lage, eigenständige Positionen im Diskurs der Religionspädagogik sowie der Referenzwissenschaften argumentativ zu vertreten. Den Lerninhalt und -prozess bilden dabei die argumentative mündliche und schriftliche Auseinandersetzung mit religionspädagogischen Problemstellungen und die Formulierung und Präsentation eigener Positionen in der fachwissenschaftlichen Diskussion. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung |
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