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Prüfungsnummer 42070
Studiengang [052] - Erziehungswissenschaft
Prüfungsversion [-1] - besondere Verarb.
Abschnitt [G] - Grundstudium
Kurztext L 6
Drucktext Vorb.mod Schulreform/entw
Pflichtkennzeichen [PF] - Pflichtfach
Prüfungsform [G] - generiert
Prüfungsart [MO] - Modul
Art der Notengebung [L6] - LA Vorb.modulnoten
Inhalt und Qualifikationsziel

Schulrelevante pädagogische Themen (1) der Allgemeinen Pädagogik und. der Historischen Pädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus der Erwachsenenbildung oder (2) Förderpädagogik und Sozialpädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus dem Sozialmanagement oder (3) der Pädagogischen Psychologie oder (4) der Schulpädagogik.

Lehr- und Lernformen

begleitetes Selbststudium

Voraussetzungen für die Teilnahme

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Mündliche Prüfung (30 Minuten)

In der mündlichen Prüfung ist ein Thema aus einem der folgenden Bereiche zu bearbeiten:

1. Allgemeine und Historische Pädagogik,
2. Förderpädagogik und Sozialpädagogik,
3. Pädagogische Psychologie,
4. Schulpädagogik.

 

Das Prüfungsthema muss aus einem der angebotenen Themenbereiche gewählt werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5) ein Thema aus den Bereichen 1 - 3 gewählt, muss die mündliche Prüfung im Bereich 4 (Schulpädagogik) absolviert werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5) ein Thema aus dem Bereich 4 gewählt, muss die mündliche Prüfung in einem der Bereiche 1 - 3 absolviert werden.

 

Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm gewählten Bereich an.

Präsentation und Verteidigung eines Themas. Das Thema der Präsentation wird spätestens 14 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben.

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