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Name des Moduls [42070] Vorbereitungsmodul: Schulreform und Schulentwicklung - mündliche Prüfung Bezeichnung des Moduls L 6

Studiengang [052] - Erziehungswissenschaft ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium ca. 140 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden mind. 4 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Mündliche Prüfung (30 Minuten)

In der mündlichen Prüfung ist ein Thema aus einem der folgenden Bereiche zu bearbeiten:

1. Allgemeine und Historische Pädagogik,
2. Förderpädagogik und Sozialpädagogik,
3. Pädagogische Psychologie,
4. Schulpädagogik.

 

Das Prüfungsthema muss aus einem der angebotenen Themenbereiche gewählt werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5) ein Thema aus den Bereichen 1 - 3 gewählt, muss die mündliche Prüfung im Bereich 4 (Schulpädagogik) absolviert werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5) ein Thema aus dem Bereich 4 gewählt, muss die mündliche Prüfung in einem der Bereiche 1 - 3 absolviert werden.

 

Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm gewählten Bereich an.

Präsentation und Verteidigung eines Themas. Das Thema der Präsentation wird spätestens 14 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Je nach Teilnehmerzahl Coaching, Konsultationen oder Kolloquium.

 

Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren und Übungen nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit.

 

Zum WiSe 2018/19 haben sich die Module im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium geändert.

Alt sind die Module „L 1 Pädagogische und psychologische Grundlagen des Lehrens”, „L 2 Grundlagen der Schulpädagogik”, „L 3 Diagnostizieren - Innovieren- Evaluieren”, „L4 Pädagogische Fallanalysen”, „L 5 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft schriftlich”, und L 6 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft mündlich”.

Neu ab WiSe 2018/19 sind die Module „L 1a Bildungswissenschaftliche Grundlagen”, „L 2a Einführung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche”, „L 3a Schulpraktische Studien”, „L 4a Vertiefung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche”, „L 5a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - schriftliche Prüfung” und „L 6a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - mündliche Prüfung”.

Für alle bereits vor dem 01.10.2018 im Lehramtsstudium an der Friedrich-Schiller-Universität eingeschriebenen Studierenden behalten die Modulbeschreibungen L1-7 ihre Gültigkeit! Es besteht die Möglichkeit von den bestehenden L1-7–Modulen in die neuen L1a-7a–Module zu wechseln. Ein Wechsel wird jedoch nicht empfohlen. Der Antrag auf Wechsel wird im Prüfungsamt (ASPA) gestellt. Das ASPA ist für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen zuständig. Hierzu gelten entsprechende Anerkennungsregelungen (s. https://www.teach.uni-jena.de/spumedia/JMLB_Neuorganisation+Module_InformationStudierende_Stand20180925.pdf, Abschnitt III.). Die Antragstellung wird bis zum 31.12.2018 erbeten.

 

Empfohlene Literatur

wird vom Modulverantwortlichen bekanntgegeben.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

begleitetes Selbststudium

Inhalte

Schulrelevante pädagogische Themen (1) der Allgemeinen Pädagogik und. der Historischen Pädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus der Erwachsenenbildung oder (2) Förderpädagogik und Sozialpädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus dem Sozialmanagement oder (3) der Pädagogischen Psychologie oder (4) der Schulpädagogik.

Lern- und Qualifikationsziele

Nachweis von Kenntnissen über den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, über Schulreform und über erzieherische Dimensionen des Unterrichts, über Erziehungsinstitutionen und Organisationsformen des Schulwesens.

Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 4 (für Gymnasium) und § 4 Abs. 4 (für Regelschule) genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

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