Prüfungsnummer | 42070 |
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Studiengang | [052] - Erziehungswissenschaft |
Prüfungsversion | [-1] - besondere Verarb. |
Abschnitt | [G] - Grundstudium |
Kurztext | L 6 |
Drucktext | Vorb.mod Schulreform/entw |
Pflichtkennzeichen | [PF] - Pflichtfach |
Prüfungsform | [G] - generiert |
Prüfungsart | [MO] - Modul |
Art der Notengebung | [L6] - LA Vorb.modulnoten |
Inhalt und Qualifikationsziel | Schulrelevante pädagogische Themen (1) der Allgemeinen Pädagogik und. der Historischen Pädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus der Erwachsenenbildung oder (2) Förderpädagogik und Sozialpädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus dem Sozialmanagement oder (3) der Pädagogischen Psychologie oder (4) der Schulpädagogik. |
Lehr- und Lernformen | begleitetes Selbststudium |
Voraussetzungen für die Teilnahme | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Mündliche Prüfung (30 Minuten) In der mündlichen Prüfung ist ein Thema aus einem der folgenden Bereiche zu bearbeiten: 1. Allgemeine und Historische Pädagogik,
Das Prüfungsthema muss aus einem der angebotenen Themenbereiche gewählt werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5) ein Thema aus den Bereichen 1 - 3 gewählt, muss die mündliche Prüfung im Bereich 4 (Schulpädagogik) absolviert werden. Wird für die schriftliche Prüfung (Modul L 5) ein Thema aus dem Bereich 4 gewählt, muss die mündliche Prüfung in einem der Bereiche 1 - 3 absolviert werden.
Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm gewählten Bereich an. Präsentation und Verteidigung eines Themas. Das Thema der Präsentation wird spätestens 14 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben. |