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Name des Moduls [42060] Vorbereitungsmodul: Basiswissen Erziehungswissenschaft - schriftliche Prüfung Bezeichnung des Moduls L 5

Studiengang [052] - Erziehungswissenschaft ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium ca. 140 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden mind. 4 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

 

Zum WiSe 2018/19 haben sich die Module im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium geändert.

Alt sind die Module „L 1 Pädagogische und psychologische Grundlagen des Lehrens“, „L 2 Grundlagen der Schulpädagogik“, „L 3 Diagnostizieren - Innovieren- Evaluieren“, „L4 Pädagogische Fallanalysen“, „L 5 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft schriftlich“, und L 6 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft mündlich“.

Neu ab WiSe 2018/19 sind die Module „L 1a Bildungswissenschaftliche Grundlagen“, „L 2a Einführung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche“, „L 3a Schulpraktische Studien“, „L 4a Vertiefung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche“, „L 5a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - schriftliche Prüfung“ und „L 6a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - mündliche Prüfung“.

Studierende, die mit den alten Modulen L 1 bis L 6 begonnen haben, d.h. min. eine Prüfung in L 1 bis L 6 abgelegt haben, studieren die alten Module weiter. Eine Prüfungsanmeldung ist nur in den alten Modulen möglich.

Studierende, die mit den neuen Modulen L 1a bis L 6a beginnen, d.h. noch keine Prüfung in L 1 bis L 6 abgelegt haben, studieren die neuen Module. Eine Prüfungsanmeldung ist nur in den neuen Modulen möglich.

Auf Antrag im ASPA ist ein Wechsel von den alten zu den neuen Modulen bei Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen möglich.

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur (4 Stunden)

In der Klausur ist ein schulrelevantes bildungswissenschaftliches Thema aus einem der folgenden Bereiche zu bearbeiten:

1. Allgemeine und Historische Pädagogik,
2. Förderpädagogik und Sozialpädagogik,
3. Pädagogische Psychologie,
4. Schulpädagogik.

 

Das Prüfungsthema muss aus einem der angebotenen Themenbereiche gewählt werden. Wird für die schriftliche Prüfung ein Thema aus den Bereichen 1 - 3 gewählt, muss die mündliche Prüfung (Modul L 6) im Bereich 4 (Schulpädagogik) absolviert werden. Wird für die schriftliche Prüfung ein Thema aus dem Bereich 4 gewählt, muss die mündliche Prüfung (Modul L 6) in einem der Bereiche 1 - 3 absolviert werden.

 

Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm gewählten Bereich an. Drei Themen aus dem Angebot der Lehrveranstaltung und des Lektürekanons werden gestellt. Ein Thema ist auszuwählen und zu bearbeiten.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Je nach Teilnehmerzahl Coaching, Konsultationen, Kolloquium.

 

Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren und Übungen nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit.

 

Zum WiSe 2018/19 haben sich die Module im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium geändert.

Alt sind die Module „L 1 Pädagogische und psychologische Grundlagen des Lehrens”, „L 2 Grundlagen der Schulpädagogik”, „L 3 Diagnostizieren - Innovieren- Evaluieren”, „L4 Pädagogische Fallanalysen”, „L 5 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft schriftlich”, und L 6 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft mündlich”.

Neu ab WiSe 2018/19 sind die Module „L 1a Bildungswissenschaftliche Grundlagen”, „L 2a Einführung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche”, „L 3a Schulpraktische Studien”, „L 4a Vertiefung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche”, „L 5a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - schriftliche Prüfung” und „L 6a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - mündliche Prüfung”.

Für alle bereits vor dem 01.10.2018 im Lehramtsstudium an der Friedrich-Schiller-Universität eingeschriebenen Studierenden behalten die Modulbeschreibungen L1-7 ihre Gültigkeit! Es besteht die Möglichkeit von den bestehenden L1-7–Modulen in die neuen L1a-7a–Module zu wechseln. Ein Wechsel wird jedoch nicht empfohlen. Der Antrag auf Wechsel wird im Prüfungsamt (ASPA) gestellt. Das ASPA ist für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen zuständig. Hierzu gelten entsprechende Anerkennungsregelungen (s. https://www.teach.uni-jena.de/spumedia/JMLB_Neuorganisation+Module_InformationStudierende_Stand20180925.pdf, Abschnitt III.). Die Antragstellung wird bis zum 31.12.2018 erbeten.

Empfohlene Literatur

Wird vom Modulverantwortlichen bekannt gegeben.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

begleitetes Selbststudium

Inhalte

Schulrelevante pädagogische Themen (1) der Allgemeinen Pädagogik und der Historischen Pädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus der Erwachsenenbildung oder (2) Förderpädagogik und Sozialpädagogik unter Einschluss von Schwerpunkten aus dem Sozialmanagement oder (3) der Pädagogischen Psychologie oder (4) der Schulpädagogik.

Lern- und Qualifikationsziele

Nachweis von allgemeinem und berufsfeldbezogenem pädagogischen Wissen aus einem der oben genannten Themenbereiche. Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 4 (für Gymnasium) und § 4 Abs. 4 (für Regelschule) genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

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