Name des Moduls | [45690] Vorbereitungsmodul Fachdidaktik Französisch | Bezeichnung des Moduls | LRomF-FDG |
Studiengang | [059] - Französisch | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Jun.-Prof. Dr. Lukas Eibensteiner |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Mündliche Prüfung (30 min). Geeignete Teile der mündlichen Prüfung werden in französischer Sprache abgehalten. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Regelmäßige und aktive Teilnahme. Dies schließt nicht nur die Übernahme einer oder mehrerer, von dem Dozenten gestellten mündlichen oder schriftlichen Seminarleistung(en) ein, sondern bedingt auch die regelmäßige Lektüre der Seminarliteratur. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | 059 LG Französisch |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Lehramt JM Französisch (LG): Pflichtmodul Lehramt Erweiterungsfach Französisch (LG): Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | 1 Kolloquium |
Inhalte | - Wiederholung und Vernetzung des erworbenen fachdidaktischen Wissens unter Berücksichtigung grundlegender Elemente des Fachunterrichts im Gymnasium und der im Praxissemester erlangten Einblicke in die Unterrichtswirklichkeit - Schließung von noch bestehenden Wissenslücken
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Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden verfügen über ein angemessenes fachdidaktisches Überblickswissen mit einigen Vertiefungen und können dieses Wissen auf praktische Unterrichtssituationen anwenden. Sie werden dadurch auf ein lebenslanges Weiterlernen vorbereitet. Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die Inhalte des Vorbereitungsmoduls begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 3 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. |