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Name des Moduls [40610] Vorbereitungsmodul II: mündliche Prüfung Bezeichnung des Moduls LG-Phi 5.2

Studiengang [127] - Philosophie ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

mündliche Prüfung (30 Min).

Prüfungsbereiche: Theoretische Philosophie oder praktische Philosophie oder Religionswissenschaft.

Der Bereich, der Gegenstand der schriftlichen Prüfung war, kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

127 LG Philosophie

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

127 LG Philosophie: Pflichtmodul

 

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Eine Vorlesung (2 SWS) aus den Bereichen

(a) praktische Philosophie oder
(b) theoretische Philosophie oder
(c) Religionswissenschaft.

Jeweils zusätzlich Selbststudium eines Lektürekanons, der zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wird.

Inhalte

Gegenstand des Moduls sind Themen aus dem ge­wählten Bereich, die in der Lehrveranstaltung in ver­tiefender Form unter Berücksichtigung neuester Ent­wicklungen in der Forschung behandelt und im Selbststudium durch eine zusätzliche Auseinander­setzung mit Texten aus dem Gebiet vertieft werden. (Genauere Erläuterungen dazu finden sich im Veran­staltungskommentar).

Lern- und Qualifikationsziele

Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordung begrenzt - unter der Heranziehung des in § 3 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit Themen und Frage­stellungen des gewählten Gebiets. Befähigung zur eigenständigen Erschließung klassischer Texte sowie zur Durchdringung komplexer Fragestellungen. Fähigkeit zur mündlichen Darstellung, Interpretation und Diskussion philosophischer Probleme.

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