Name des Moduls | [40610] Vorbereitungsmodul II: mündliche Prüfung | Bezeichnung des Moduls | LG-Phi 5.2 |
Studiengang | [127] - Philosophie | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | mündliche Prüfung (30 Min). Prüfungsbereiche: Theoretische Philosophie oder praktische Philosophie oder Religionswissenschaft. Der Bereich, der Gegenstand der schriftlichen Prüfung war, kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | 127 LG Philosophie |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 127 LG Philosophie: Pflichtmodul
|
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Eine Vorlesung (2 SWS) aus den Bereichen (a) praktische Philosophie oder Jeweils zusätzlich Selbststudium eines Lektürekanons, der zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wird. |
Inhalte | Gegenstand des Moduls sind Themen aus dem gewählten Bereich, die in der Lehrveranstaltung in vertiefender Form unter Berücksichtigung neuester Entwicklungen in der Forschung behandelt und im Selbststudium durch eine zusätzliche Auseinandersetzung mit Texten aus dem Gebiet vertieft werden. (Genauere Erläuterungen dazu finden sich im Veranstaltungskommentar). |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordung begrenzt - unter der Heranziehung des in § 3 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatprüfungsordnung festgestellt und bewertet. Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit Themen und Fragestellungen des gewählten Gebiets. Befähigung zur eigenständigen Erschließung klassischer Texte sowie zur Durchdringung komplexer Fragestellungen. Fähigkeit zur mündlichen Darstellung, Interpretation und Diskussion philosophischer Probleme. |