Name des Moduls | [41070] Vorbereitungsmodul Mündliche Prüfung Englisch | Bezeichnung des Moduls | LR.AA.SE.2 |
Studiengang | [008] - Englisch | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | mündliche Prüfung (30 min) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Regelmäßige und aktive Teilnahme (Aufgaben und Tests, deren Art und Umfang zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden) am Seminar. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | 008 LR Englisch |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 008 LR Englisch: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | S im gewählten Prüfungsfachbereich und Selbststudium eines Lektürekanons, der zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wird |
Inhalte | - Linguistik/anglistische Sprachwissenschaft oder - Literaturwissenschaft (anglistische Literaturwissenschaft, Amerikanistik, Mediävistik) Der in diesem Modul gewählte Bereich muss sich von dem im Modul Vorbereitungsmodul Schriftliche Prüfung Englisch (LR.AA.SE.1) gewählten Bereich unterscheiden. Im gewählten Seminar wird ein spezifisches Thema aus den jeweiligen Bereichen im Kontext der aktuellen Forschung betrachtet und mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden bearbeitet. Des Weiteren beschäftigen sich die Studierenden im Selbststudium eingehend mit vertiefender Lektüre zu einem Teilgebiet des von ihnen gewählten Prüfungsbereichs. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordung begrenzt - unter Heranziehung des in § 4 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. Die Studierenden kennen - eine spezifische sprach-, literatur- oder kulturwissenschaftliche Fragestellung im Kontext aktueller wissenschaftlicher Diskussion, - das mit dieser Fragestellung verbundene Fachgebiet theoretisch, methodisch und fachkritisch im Überblick. Die Studierenden haben die Fähigkeit - eine spezifische Fragestellung nachzuvollziehen, methodisch fundiert zu untersuchen und darzustellen, - ihr erworbenes Überblickswissen in dem gewählten Fachbereich mit ihren exemplarisch vertieften Kenntnissen zu einem speziellen Thema dieses Fachbereichs zu vernetzen und mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden integrativ anzuwenden, - ihre Erkenntnisse angemessen in englischer Sprache zu präsentieren und argumentativ zu begründen. |