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Name des Moduls [45180] Vorbereitungsmodul Physische Geographie Bezeichnung des Moduls GEO 545-G

Studiengang [050] - Geographie ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Schriftliche Prüfung (4 Stunden) oder mündliche Prüfung (30 Minuten).

 

Soll Physische Geographie Gegenstand der schriftlichen Prüfung sein, kann dieser Bereich nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein und umgekehrt. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Staatsprüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an. In der schriftlichen Prüfung werden in jedem Bereich drei Themen zur Wahl gestellt.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

S

Inhalte

Im Modul werden die im Studium vermittelten physisch-geographischen und geökologischen Kenntnisse an aktuellen Problemfällen (z. B. Globaler Wandel, Hazardforschung und Syndromansatz) zusammengeführt und ggf. unter Einbezug von Kartenmaterial auf der Basis aktueller Forschungen behandelt.

Die Inhalte werden studiengangsspezifisch bearbeitet.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungs­ordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

 

Die Studierenden

- beherrschen fachwissenschaftliche Begriffs-, Modell- und Theoriebildung sowie deren Systematik und sind in der Lage deren wissen­schaftlichen Stellenwert zu reflektieren;

- können die relevanten Forschungsmethoden anwenden und bewerten;

- sind in der Lage, Forschungsergebnisse angemessen darzustellen und ihre fachliche wie interdisziplinäre Bedeutung einzuschätzen;

- sind befähigt, fachpraktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das spätere Berufsfeld umzusetzen und anzuwenden.

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