Name des Moduls | [90010] Chemie | Bezeichnung des Moduls | BB1.1 |
Studiengang | [026] - Biologie | ECTS Punkte | 9 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 150 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 120 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 270 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Peneva |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur zur Vorlesung Anorganische Chemie (33,3 %); Klausur zur Vorlesung Organische Chemie (33,3%); bestandenes Praktikum zur Anorganischen Chemie (16,7 %); bestandenes Praktikum zur Organischen Chemie (16,7%) |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Vertiefungsphase (3. Studienjahr) |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Grundmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V: 4 SWS |
Inhalte | Das Modul vermittelt chemisches Basiswissen zum Atombau, zur Komposition des Periodensystems der Elemente, zu den chemischen Bindungsformen und zum Molekülbau, zu den Grundlagen der chemischen Thermodynamik und ihrer Bedeutung für Phasenumwandlungen und chemische Reaktionen, zu einfachen Analysetechniken und den begründenden Reaktionsabläufen, sowie zu den Grundlagen moderner apparativer Analysemethoden. Es gibt eine Einführung in die Organische Chemie. Bindungsarten, Substituenteneinflüsse, Isomerien und grundlegende Mechanismen werden vorgestellt. Basierend auf diesen Kenntnissen können sich die Studierenden über Eigenschaften, Reaktivitäten und Applikationen einzelner Stoffgruppen wie Alkane, Alkene, Alkine, Aromaten, Alkohole, Ether, Halogenverbindungen, Amine, Carbonylverbindungen, Heterozyklen und Naturstoffe informieren. |
Lern- und Qualifikationsziele | Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und Konzepten der Allgemeinen, Physikalischen und der Organischen Chemie; Anwendung des erworbenen theoretischen Grundwissens in anderen Disziplinen |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Erbringung aller Leistungsnachweise; bestandene Klausuren als Voraussetzung für den Praktikumsbeginn |