Name des Moduls | [46250] Vorbereitungsmodul Schriftliche Prüfung Biologie | Bezeichnung des Moduls | LBio-SSP-G |
Studiengang | [026] - Biologie | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 60 - 75 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 75 - 90 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | 4-stündige Klausur
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf einen vom Kandidaten gewählten nachfolgenden Bereich:
1. Ökologie, 2. Pflanzenphysiologie, 3. Mikrobiologie, 4. Tierphysiologie.
Der Bereich, der Gegenstand der schriftlichen Prüfung war, kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an. In der schriftlichen Prüfung werden in jedem Bereich drei Themen zur Wahl gestellt.
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Zusätzliche Informationen zum Modul | Die Veranstaltungen eines jener 2 Wahlpflichtmodule, die nicht in die Fachendnote des Studiums eingehen, sind für das Vorbereitungsmodul auszuwählen. Das Modul wird nicht in die Berechnung der Fachendnote des Studiums aufgenommen. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Lehramt JM Gymnasium Biologie |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung, Praktikum |
Inhalte | Die Lehrveranstaltungen des Vorbereitungsmoduls sind aus den Fachgebieten folgender Wahlpflichtbereiche zu wählen: - Ökologie (LBio-Öko) - Pflanzenphysiologie (LBio-Pph) - Mikrobiologie (LBio-Mbio) - Tierphysiologie (LBio-Tph)
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Lern- und Qualifikationsziele | Entsprechend den Beschreibungen der Aufbaumodule. Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die Inhalte des Vorbereitungsmoduls begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. |