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Name des Moduls [300400] Computerlinguistik II / Sprachtechnologie Bezeichnung des Moduls M-GSW-10

Studiengang [767] - Germanist. Sprachwiss. ECTS Punkte 10

Arbeitsaufwand für Selbststudium 210 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (jährlich)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 90 Dauer des Moduls 1-2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Udo Hahn

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur oder  mündliche Prüfung zur Vorlesung (67%)

Schriftliches Referat im Seminar (33%)

Zusätzliche Informationen zum Modul

Das Modul wird gemäß § 5 (5) der Studienordnung für Lehramt Deutsch (Gymnasium) in die Berechnung der Endnote für die Erste Staatsprüfung aufgenommen.

Empfohlene Literatur

Jurafsky & Martin: Speech and Language Processing

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

M-GSW-09

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

LA Deutsch (Gymnasium/Regelschule)

Voraussetzung für M-GSW-11

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

V (30h) + Ü (30h) und S (30h)

Inhalte

In der Vorlesung werden methodische Grundlagen der Computerlinguistik mit Bezug zur formalen und algo-rithmischen Analyse sprachlicher Äußerungen vermit-telt. Im Vordergrund stehen hierbei das empirisch-statistische Paradigma der Computerlinguistik sowie computerlinguistische Ressourcen.Diese Inhalte werden durch die Bearbeitung von Übungsblättern und die Diskussion von Lösungen in der Übung zur Vorlesung vertieft.
Das Seminar ist als Lektürekurs gestaltet, in dem parallel zu den Inhalten der Vorlesung ergänzende Fachliteratur zu bearbeiten ist.

Lern- und Qualifikationsziele

Befähigung zur Formalisierung bzw. Algorithmisie-rung sprachlicher Prozesse, Überblick über empirisch-statistische Methoden der automatischen Sprachanaly-se.Entwicklung von Problemlösefähigkeiten, die linguistisches und informatisches Wissen konstruktiv kombinieren, um gehaltvolle computerlinguistische Fragestellungen selbstständig behandeln zu können.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Erfolgreiches wöchentliches Lösen von  Übungsaufgaben zur Vorlesung (mindestens die Hälfte aller Übungsblätter muss mit „ausreichend“ (4,0) benotet sein); Vortrag im Seminar;
Erstellung und Abgabe von Präsentationsmaterialien

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