Name des Moduls | [47640] Lebensweltliche und fachwissenschaftliche Orientierung des Religionsunterrichts | Bezeichnung des Moduls | The L15 |
Studiengang | [653] - Evangel. Religionslehre | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (jährlich) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Wermke |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | a) Hauptseminararbeit im Fachgebiet Religionspädagogik oder b) schriftliche/mündliche Prüfung im Fachgebiet Religionspädagogik, wenn im Modul LRW22 eine Hauptseminararbeit im Fachgebiet Religionswissenschaft angefertigt wird. Notengewichtung: 100% |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Die Modulnote wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen. |
Empfohlene Literatur | Wird im Rahmen der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Für 653 Lehramt Gymnasium Evangelische Religionslehre gilt: The L12 und Praxismodul The L43 sind Voraussetzung für The L15 Für 653 Lehramt Regelschule Evangelische Religionslehre gilt: The L12 und Praxismodul The L43 sind Voraussetzung für The L15 |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 653 Lehramt Gymnasium Evangelische Religionslehre: Pflichtmodul 653 Lehramt Regelschule Evangelische Religionslehre: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | VL/Ü: Religiöse Bildung und Erziehung (2 SWS) HS: Theorie religiöser Erziehung und Bildung (2 SWS)
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Inhalte | Die Studierenden sollen Konzepte für die Bedeutung von Religion in binnen- und außerunterrichtlichen Kontexten (Religion in der Schule, Schulprogrammentwicklung) kennen lernen, theologische und pädagogische Beurteilungskriterien für das Verhältnis religionspädagogischer Theorie und Praxis in Schule und Kirche entwickeln. |
Lern- und Qualifikationsziele | Erwerb vertiefter Kenntnis grundlegender Kategorien der gymnasialen Religionsdidaktik, Fähigkeit zur Begründung eines theologisch und pädagogisch reflektierten Religions- und Bildungsbegriffs und Entwicklung von Kriterien für die Wahrnehmung gelebter Religion in Kirche, Schule und Gesellschaft. Zudem sind die Studierenden in der Lage, eigenständige Positionen im Diskurs der Religionspädagogik sowie der Referenzwissenschaften argumentativ zu vertreten. Den Lerninhalt und -prozess bilden dabei die argumentative mündliche und schriftliche Auseinandersetzung mit religionspädagogischen Problemstellungen und die Formulierung und Präsentation eigener Positionen in der fachwissenschaftlichen Diskussion. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung |
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