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Name des Moduls [46380] Pharmazie Bezeichnung des Moduls BEBW 8

Studiengang [826] - Biowissenschaften ECTS Punkte 12

Arbeitsaufwand für Selbststudium 240 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (jährlich)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 120 Dauer des Moduls 2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 360    

Modul-Verantwortliche/r Winckler
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Mündliche Prüfung ca. 30 Minuten zu den vier Vorlesungsthemen (100 %);
Gesamtnote mit Gewichtung 30% (Toxikologie der Hilfs- und Schadstoffe), 30% (Phyto-therapie), 30% (Grundlagen der Arzneiformenlehre) und 10% (Geschichte der Pharmazie)

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul keine
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) keine
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) Wahlpflichtmodul
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) V: 8 SWS
Inhalte

Es werden Einblicke in verschiedene Aspekte der Herstellung und Qualitätskontrolle von Arzneimitteln vermittelt. In der Lehrveranstaltung "Toxikologie der Hilfs- und Schadstoffe" werden die Geschichte der Toxikologie sowie prinzipielle Aufnahme- und Wirkmechanismen (Toxikokinetik und Toxikodynamik) potentiell  schädlicher Substanzen anorganischen und organischen Ursprungs angesprochen. In der Vorlesung "Grundlagen der Arzneiformenlehre" geht es um Einblicke in die Verarbeitung von Wirkstoffen zu Arzneimitteln (Tabletten, Kapseln, Salben etc.) als Voraussetzung für eine Anwendung am Patienten. Zusätzlich werden in der Vorlesung "Phytotherapie" die Grundlagen der Therapie von Krankheiten mit pflanzlichen Arzneimitteln vermittelt und in der Vorlesung "Geschichte der Pharmazie" Wissen um die historische Entwicklung der modernen Pharmazie und Arzneimittelentwicklung erworben.

Lern- und Qualifikationsziele

Einsicht in die Produktion und Prüfung von Wirk- und Schadstoffen, Anwendung von Hilfsstoffen zur Herstellung von Arzneimitteln, Prinzipien der Therapie mit pflanzlichen Arzneimitteln, historische Entwicklung der Pharmazie.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung keine

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