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Name des Moduls [47350] Sachenrecht Bezeichnung des Moduls JurZ301

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 6

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 120 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 180    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Alexander

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Bestehen einer Klausur: 100%
Empfohlene Literatur -
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul -
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) -
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) Vorlesung: 4 SWS
Inhalte

Das Modul Sachenrecht umfasst die Vorlesungen Sachenrecht I (2 SWS) und Sachenrecht II (2 SWS). Die Vorlesung Sachenrecht I wird jeweils im Winter- und die Vorlesung Sachenrecht II jeweils im Sommersemester angeboten.

Sachenrecht I:
Die Vorlesung Sachenrecht I behandelt die im Dritten Buch des BGB geregelten Grundbegriffe und Grundlagen des Sachenrechts, vor allem Besitz und Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen. Darüber hinaus wird der Eigentumsschutz – im Mittelpunkt das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis – als zentrales Thema behandelt.

Sachenrecht II:
Die Vorlesung baut auf die Vorlesung Sachenrecht I auf und behandelt das Recht der Kreditsicherung. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen und durch die Rechtspraxis entwickelten, von der Rechtsprechung ausgeformten Sicherungen an beweglichen Sachen und Grundstücken, einschließlich der Sicherung von Forderungen in Gestalt des Pfand- und Grundpfand- Sicherungseigentum und Sicherungszession, Hypothek und Grundschuld sowie das Pfandrecht an Forderungen.
Der Besuch der vorangehenden Vorlesung ist zum Verständnis erforderlich. Die dortigen Inhalte werden vorausgesetzt.

Am Ende der Vorlesung Sachenrecht II wird eine Klausur angeboten, die sich thematisch auf die Gebiete Sachenrecht I und II erstreckt.

Lern- und Qualifikationsziele Die Vorlesungen sollen die Studierenden befähigen, sachenrechtliche Fallgestaltung auf der Grundlage der im Dritten Buch des BGB niedergelegten Regeln zu lösen. Dafür ist nicht nur eine Vertrautheit mit der Systematik und den Einzelheiten der gesetzlichen Regeln nötig, sondern auch eine hinreichende Kenntnis der Rechtsprechung zu Anwendungs-, Konkurrenz- und gesetzlich ungeregelten Fragen des Sachenrechts.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung -

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