Name des Moduls | [47350] Sachenrecht | Bezeichnung des Moduls | JurZ301 |
Studiengang | [135] - Rechtswissenschaft | ECTS Punkte | 6 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 120 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Alexander |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Bestehen einer Klausur: 100% |
Empfohlene Literatur | - |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 4 SWS |
Inhalte | Das Modul Sachenrecht umfasst die Vorlesungen Sachenrecht I (2 SWS) und Sachenrecht II (2 SWS). Die Vorlesung Sachenrecht I wird jeweils im Winter- und die Vorlesung Sachenrecht II jeweils im Sommersemester angeboten. Sachenrecht I: Sachenrecht II: Am Ende der Vorlesung Sachenrecht II wird eine Klausur angeboten, die sich thematisch auf die Gebiete Sachenrecht I und II erstreckt. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Vorlesungen sollen die Studierenden befähigen, sachenrechtliche Fallgestaltung auf der Grundlage der im Dritten Buch des BGB niedergelegten Regeln zu lösen. Dafür ist nicht nur eine Vertrautheit mit der Systematik und den Einzelheiten der gesetzlichen Regeln nötig, sondern auch eine hinreichende Kenntnis der Rechtsprechung zu Anwendungs-, Konkurrenz- und gesetzlich ungeregelten Fragen des Sachenrechts. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |