Name des Moduls | [47340] Schuldrecht Besonderer Teil | Bezeichnung des Moduls | JurZ300 |
Studiengang | [135] - Rechtswissenschaft | ECTS Punkte | 9 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 60 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 120 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Alexander |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Bestehen einer Klausur: 100% |
Empfohlene Literatur | - |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 4 SWS Arbeitsgemeinschaft: 2 SWS |
Inhalte | Das Modul Schuldrecht Besonderer Teil umfasst die beiden Vorlesungen Schuldrecht Besonderer Teil I und Schuldrecht Besonderer Teil II. Schuldrecht Besonderer Teil I: Schuldrecht Besonderer Teil II: In beiden Veranstaltungen wird eine Vorlesungsabschlussklausur angeboten. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Vorlesungen sollen die Studierenden befähigen, die Grund- und Anwendungsfälle aus dem Recht der vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse zu lösen. Sie macht daher mit der Systematik und den Inhalten der gesetzlichen Regeln vertraut sowie deren Anwendung und Deutung durch die Rechtsprechung. Die Arbeitsgemeinschaft hat das Ziel, dem Studierenden die juristische Argumentationstechnik und den Gutachtenstil zu vermitteln. Der Studierende erlernt somit parallel zur Vorlesung die Lösung von Fällen im gesamten Bereich des Besonderen Teils des Schuldrechts. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |