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Name des Moduls [47340] Schuldrecht Besonderer Teil Bezeichnung des Moduls JurZ300

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 9

Arbeitsaufwand für Selbststudium 60 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 120    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Alexander

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Bestehen einer Klausur: 100%
Empfohlene Literatur -
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul -
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) -
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) Vorlesung: 4 SWS
Arbeitsgemeinschaft: 2 SWS
Inhalte

Das Modul Schuldrecht Besonderer Teil umfasst die beiden Vorlesungen Schuldrecht Besonderer Teil I und Schuldrecht Besonderer Teil II.

Schuldrecht Besonderer Teil I:
Die Vorlesung behandelt die vertraglichen Schuldverhältnisse aus dem BGB, namentlich den Miet- und Werkvertrag, ferner den Kreditvertrag einschließlich der Bürgschaft. Die Rechtsregeln für die genannten Verträge werden vertieft erläutert, die für andere Vertragstypen (z.B. Schenkung, Leihe, Reisevertrag) werden zumindest im Überblick dargestellt.

Schuldrecht Besonderer Teil II:
Gegenstand der Veranstaltung ist das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse, namentlich die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Bereicherungs- und Deliktsrecht. Letzteres wird ergänzt durch das Schadensersatzrecht, dass die Folgen der Schadensersatzhaftung normiert.

In beiden Veranstaltungen wird eine Vorlesungsabschlussklausur angeboten.

Lern- und Qualifikationsziele Die Vorlesungen sollen die Studierenden befähigen, die Grund- und Anwendungsfälle aus dem Recht der vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse zu lösen. Sie macht daher mit der Systematik und den Inhalten der gesetzlichen Regeln vertraut sowie deren Anwendung und Deutung durch die Rechtsprechung.
Die Arbeitsgemeinschaft hat das Ziel, dem Studierenden die juristische Argumentationstechnik und den Gutachtenstil zu vermitteln. Der Studierende erlernt somit parallel zur Vorlesung die Lösung von Fällen im gesamten Bereich des Besonderen Teils des Schuldrechts.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung -

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