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Name des Moduls [47320] BGB - Allgemeiner Teil Bezeichnung des Moduls JurZ100

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 9

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 90 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 180    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Alexander

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Bestehen einer Klausur: 100%
Empfohlene Literatur -
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul -
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) -
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Pflichtmodul (ZIR), Wahlpflichtmodul (STR)

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesung: 4 SWS
Arbeitsgemeinschaft: 2 SWS

Inhalte

Die Vorlesung führt in den Aufbau und die Einteilung des BGB ein und gibt zunächst einen Überblick über seine Regeln. Im Mittelpunkt der Vorlesung steht der Allgemeine Teil des BGB. Es werden die Grundregeln für Personen, Rechtsgegenstände und Rechtsgeschäfte dargestellt. Die eigentlichen Schwerpunkte der Veranstaltung sind die Geschäftsfähigkeit, die Willenserklärung und Willensmängel, der Vertragsschluss, die Stellvertretung sowie die Verjährung.

In den Arbeitsgemeinschaften zum Bürgerlichen Recht wird die Methode der Bearbeitung zivilrechtlicher Fälle anhand von Beispielen vermittelt und das Erstellen juristischer Gutachten geübt. Die Arbeitsgemeinschaften sind mit der Vorlesung abgestimmt.

Lern- und Qualifikationsziele

Das Modul BGB – Allgemeiner Teil verfolgt mehrere Ziele. Den Studierenden werden durch die Veranstaltung vor allem der Allgemeine Teil des BGB und damit die Grundlagen des Zivilrechts nahe gebracht. Es wird erwartet, dass Studierende eine Vorstellung von den Rechtssubjekten, Rechtsgegenständen und Rechtshandlungen erwerben. Im Mittelpunkt der Lehre stehen weiter die Geschäftsfähigkeit, die Willenserklärung und Willensmängel, das Zustandekommen von Verträgen, die Stellvertretung und die Verjährungsregeln.

Die Arbeitsgemeinschaft hat das Ziel, dem Studierenden die juristische Argumentationstechnik und den Gutachtenstil zu vermitteln. Der Studierende erlernt somit parallel zur Vorlesung die Lösung von Fällen im Bereich des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung -

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